Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Wien, am 26. Mai 2023
Stellungnahme zum Ministerialentwurf Virtuelle Gesellschafterversammlungen–Gesetz – VirtGesG (18/SN-271/ME)
In den letzten 34 Jahren habe ich an zahlreichen Hauptversammlungen im Inland teilgenommen – teils als Privatperson als Aktionär, teils in meiner hoheitlichen Funktion als Staatskommissär.
Von einem Gesetzestext, der die Möglichkeit einräumt, die traditionellen Präsenzversammlungen durch reine Online-Veranstaltungen zu ersetzen, kann ich aus diesen Erfahrungen nur abraten (eine Online-Teilnahmemöglichkeit einzelner Aktionärinnen und Aktionäre mag hingegen fallweise durchaus sinnvoll sein).
Präsenz-Hauptversammlungen sind aus mehreren Gründen sinnvoller:
1) persönliche Begegnungsmöglichkeit zwischen den Mitgliedern des obersten Organs (Hauptversammlung) und denen der anderen Organe (Aufsichtsrat und Vorstand), fallweise auch im Anschluss an die Präsenz-Hauptversammlung.
2) Adhoc-Nachfragemöglichkeiten bei Antworten auf Aktionärinnen-/Aktionärsanfragen
3) Kommunikation der Aktionärinnen und Aktionäre untereinander
4) Schutz aller Aktionärsrechte laut Aktiengesetz.
Meine erste und längste Hauptversammlungs-Teilnahme habe ich 1989 nach der Verbund-Privatisierung erlebt (Dauer bis Mitternacht).
mit besten Grüßen
Ministerialrat Dr. Viktor Lebloch