Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG (61/SN-271/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich bin nicht wirklich überrascht von den Stellungnahmen von IV, Aktienforum und CIRA, mir ist ohnehin seit langem bekannt, dass sie die Kleinaktionäre (alle unter 10% sind sowieso zu klein, um Präsenz-Hauptversammlungen zu verlangen, aber selbst da haben sie noch Angst, dass wir die 1,5 Milliarden - also das ist die Zahl mit den 8 Nullen, nur zum besseren Verständnis, dafür kriegt man im Wiener Speckgürtel locker 1.500 Einfamilienhäuser - zusammenkratzen, um bei der ERSTE eine Präsenz-Hauptversammlung verlangen zu können) von der "Mitbestimmung" (als ob wir Kleinaktionäre wirklich etwas zu reden hätten, meist sind wir nicht einmal das Zünglein an der Waage) vollständig ausschließen wollen. Und nicht nur von der Mitbestimmung, sogar schon das persönliche Zusammentreffen mit Vorstand, Aufsichtsrat oder Aufsichtsratskandidaten soll unterbunden werden. Informationen würde es dann nur noch für die Großaktionäre geben. Meist kann man in Österreich ohnehin schon mit 30% schalten und walten, wie man will, weil sehr viele Aktionäre sich gar nicht für die Teilnahme an Willensbildungen in der Hauptversammlung interessieren.

Etwas schockiert mich aber doch, dass sie ihre Abneigung gegen Kleinaktionäre so plump ausdrücken. Gut, sie haben ihren Weg an die Öffentlichkeit selbst gewählt, nun wissen alle, wie diese Organisationen über die Aktionäre denken: Erst wenn der letzte Aktionär von der Hauptversammlung ausgeschlossen ist, können Vorstand und Aufsichtsrat in Frieden leben. Befremdlich finde ich die widersprechenden Argumente: einmal hat man Angst, dass Aktionäre mit künstlicher Intelligenz zur HV kommen und zuviel fragen, ein andermal kritisiert man, dass zu wenige Fragen kommen. Man kritisiert die falschen Aktionäre (Senioren! Weil die haben Zeit! Und was ist, wenn ein Aktiensparer für seine Zukunft angespart hat und dann halt irgendwann alt ist, wenn er Aktien besitzt? Wo bleiben die jungen Aktionäre? Wem seine Investition etwas wert ist, der nimmt sich einen Tag Urlaub. Glaubt man wirklich, man kann im Job Vorstandsfernsehen gucken? Da würde sich die Arbeitgeberseite aber schön echauffieren). Auf die Spitze treibt es CIRA mit der Forderung nach Anfechtungsunzulässigkeit bei technischen Störungen in der Sphäre des Unternehmens. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass der Aktionär beweisen müsste, dass die Störung in der Sphäre des Unternehmens gelegen ist, sogar diese Verantwortung wollen sie abwälzen. Und nichts ist einfacher, als eine technische Störung herbeizuführen, gerade wenn es um wichtige Dinge geht. So beraubt man die Aktionäre der letzten verbliebenen Mitbestimmungsmöglichkeit und kann sich insgeheim darüber freuen, wie man die Aktionäre über den Tisch gezogen hat. Ziemlich legal auch noch. Weil das soll erst einmal einer beweisen, dass der Defekt nicht zufällig passiert ist. Und dass CIRA sogar die hybride Hauptversammlung ablehnt, mit der sich die Aktionärsseite durchaus anfreunden könnte, damit auch der Pensionsfondsmanager im fernen Alaska gleichberechtigt an österreichischen Hauptversammlungen teilnehmen kann (Zumindest theoretisch, in Wirklichkeit haben die Fondsmanager andere Kanäle, um mit den Entscheidungsträgern der Aktiengesellschaften ins Gespräch zu kommen, deren Aktien sie besitzen oder verwalten), das lässt auch sehr tief blicken in die Motive derjenigen, die so eine Stellungnahme schreiben.

Die Forderung nach einer Minderheit von 20% ist dermaßen von jeder Realität entfernt, dass man nur staunen kann über die Fantasie derer, die so eine Forderung aufstellen. Auch eine Minderheit von 5%, wie sie die Bundesarbeitskammer in ihrer Stellungnahme vorschlägt, ist noch viel zu hoch, aber ich danke der Bundesarbeitskammer für ihren viel näheren Bezug zur Realität. Nachdem ich gerade soviel Abgehobenheit von anderer Seite lesen habe müssen.

Ich könnte jetzt eine Mindestschwelle von wahlweise 5 oder 10 nicht miteinander verwandten Aktionären mit 5 oder 10 verschiedenen Depotbestätigungen vorschlagen statt 5, 10 oder 20%, das käme der Realität noch am nächsten, aber da wir nun alle wissen, woher der Wind weht, also dass einige Organisationen ganz ungeniert offenbar die fundamentalsten Aktionärsrechte abschaffen wollen, sollten wir lieber auf jede Diskussion verzichten, es liegen Welten zwischen IV, Aktienforum, CIRA auf der einen und den Privataktionären auf der anderen Seite, wir werden hier zu keiner für beide Seiten befriedigenden Einigung kommen.

Ich schlage also 2 Optionen vor:

A) Jedenfalls die Kapitalgesellschaften mit mehr als 10 Gesellschaftern vom eh schon sehr schwach formulierten Gesetz vollständig auszunehmen

oder

B) Aktiengesellschaften samt der ungeliebten Aktionäre in Österreich ganz abzuschaffen. Und damit auch gleich die Wiener Börse und zumindest zwei der erwähnten Organisationen, die braucht dann ja keiner mehr.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Luntsch