Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Verbotsgesetz 1947, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Verbotsgesetz-Novelle 2023)
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Inhalt
Natürlich soll gegen jede Form von Wiederbetätigung und Nazitum vorgegangen werden - aber es sollte auch dagegen vorgegangen werden, dass kritisch denkende Menschen als Nazis und rechtsextrem bezeichnet und damit mundtot gemacht werden. Es kann nicht sein, dass man als Nazi bezeichnet wird, wenn man im Grunde genommen sogar dagegen ankämpft, dass es wieder so weit kommt wie damals. Das kann nicht gleichgesetzt werden mit Wiederbetätigung - das ist ja paradox - und doch ist genau das in den letzten Jahren vorgekommen - Demonstranten, die kritisch gegen Entscheidungen der Regierung auf die Straße gegangen sind, wurden angezeigt wegen Wiederbetätigung und sogar von Politikern als Nazis beschimpft, sie wurden wegen persönlicher Entscheidungen ausgegrenzt und eingesperrt - und das ohne Evidenz und völlig nutzlos. Und jetzt will man mit diesem Gesetz diese teilweise schlime Willkür noch bestärken? Ich denke, unsere Gesetze sind gut genug wie sie sind gegen alles, was Nationalsozialismus betrifft - es braucht dazu keine Novelle um Menschen, die eigentlich darauf aufmerksam machen, dass etwas gewaltig schief läuft bei uns, mundtot zu machen. Denn was hier verboten werden soll, ist sehr vage formuliert - es fehlt jegliche Definition, was eigentlich genau verboten ist und kann je nach dem, was man gerade im Land nicht brauchen kann an Widerstand oder ähnlichem, sehr missbraucht werden - für mich ist diese Novelle sehr schwammig formuliert - und deshalb bin ich gegen diese Novelle.