Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Verbotsgesetz 1947, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Verbotsgesetz-Novelle 2023)
Kurzinformation
Ziele
- Bessere Rechtsgrundlage für die Bekämpfung nationalsozialistischer (Wieder-)Betätigung
- Bekämpfung nationalsozialistischer (Wieder-)Betätigung auf Ebene des Strafrechts mit Blick auf die seit 1992 veränderten gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten; modernere, praktikablere und effizientere Gestaltung des Verbotsgesetzes (VerbotsG) mit Blick auf die seit 1992 geänderten gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten
- Anpassung des Art. III Abs. 1 Z 4 Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) an die Änderungen im VerbotsG, Erhöhung der Geldstrafe für die Begehung der Übertretung nach dieser Bestimmung
Inhalt
- Stärkere Differenzierung der Tatbestände der §§ 3g und 3h VerbotsG und punktuelle Verschärfung der Strafdrohungen
- Ausdehnung der österreichischen Strafrechtsgewalt auf im Ausland gesetzte Verhaltensweisen, Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit für die Tatbestände der §§ 3a, 3b, 3g und 3h VerbotsG
- Einführung eines zwingenden Amtsverlustes für Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete, Einführung eines zwingenden Amtsverlustes für österreichische Beamtinnen/Beamte bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer unter einen Tatbestand des VerbotsG fallenden strafbaren Handlung; korrespondierende Bestimmung für Vertragsbedienstete (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes)
- Einführung einer Möglichkeit, NS-Propagandamaterial einzuziehen
- Anpassung des Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG an die Änderungen im VerbotsG, Erhöhung der Geldstrafe für die Begehung der Übertretung nach dieser Bestimmung
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 07.06.2023