Veterinärrechtsnovelle 2023, Änderung (18/SN-295/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2023 erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz sowie das Tierärztegesetz geändert wird (Veterinärrechtsnovelle 2023)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2023 erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz sowie das Tierärztegesetz geändert wird (Veterinärrechtsnovelle 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,

eingangs möchte VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme bedanken.

Das neue Bundesgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der nationalen Kapazitäten zur Prävention von, Vorbereitung auf und Bekämpfung von Tierseuchen. Um dem “One Health” Ansatz gerecht zu werden, ist ein ganzheitliches Verständnis des Zusammenhangs der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt notwendig. Nur durch einen grundlegenden Systemwandel und die Abschaffung von Praktiken, die erwiesenermaßen ein hohes Zoonosen Potential haben, kann das Risiko zukünftiger Pandemien reduziert werden. Es gilt jene Praktiken, die Menschen, Tieren und der Umwelt schaden und die Verbreitung von Krankheitserregern beschleunigen, durch risikoarme Praktiken zu ersetzen, welche die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren und Menschen verbessern. Hierzu braucht es einen multidisziplinären, transparenten und evidenzbasierten Ansatz, welcher sich mit der Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren und dem Umweltschutz befasst.

Zudem bedarf es Regelungen für die Maßnahmen, die im Notfall beim Auftreten einer Seuche gesetzt werden. Diese müssen im Einklang mit dem Tierschutzgesetz stehen und trotz der Ausnahmesituation müssen tierschutzrechtliche Anforderungen beim Handling von Tieren eingehalten werden. Konkret sind Vorgaben für Tötungen auf Bestandsebene für jede Tierart notwendig, die ein rasches Handeln im Sinne der Tiere ermöglichen und Schmerzen und Leiden verhindern. Die Anwendung von humanen Tötungsmethoden durch geschulte Personen muss Teil eines solchen Maßnahmenplans sein.