Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2023 erlassen und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz sowie das Tierärztegesetz geändert wird (Veterinärrechtsnovelle 2023)
Kurzinformation
Ziele
Unionsrechtskonformität
Sicherstellung einer einfachen und sparsamen Verwaltung
Erhaltung einer guten Tiergesundheit
Vermeidung und gegebenenfalls Früherkennung eines Auftretens von Tierseuchen der Kategorien A, B und C und im Falle eines Ausbruches deren effiziente Bekämpfung
Inhalt
Anpassung der Rechtslage
Neustrukturierung der sachlichen Behördenzuständigkeiten
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/429 ("Animal Health Law") der Europäischen Union (EU) wurde die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes notwendig. Diese Verordnung regelt die Hintanhaltung, Abwehr sowie die Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie regelt auch die Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit in der EU. Das vorliegende Bundesgesetz soll daher die Durchführungsbestimmungen zu den bisher im Tierseuchengesetz, im Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz enthaltenen Materien in einem Bundesgesetz regeln.
Detaillierte materielle Bestimmungen finden sich in den jeweiligen unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der EU. Dieses Bundesgesetz soll sich daher auf die flankierenden Bestimmungen zur Durchführung, wie Zuständigkeitsregeln, Verfahrensbestimmungen sowie Strafbestimmungen beschränken. Außerdem sollen gesetzliche Grundlagen für die Eingriffe in Grundrechte geschaffen werden. Zusätzlich sollen Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere, vernichtete oder beschädigte Gegenstände und Erwerbsbehinderungen festgesetzt werden. Zudem sollen Maßnahmen getroffen werden, welche, nach den Bestimmungen des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts, bei den Mitgliedstaaten verbleiben.
Detaillierte Bestimmungen zu den einzelnen Materien sollen, soweit nötig, durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister durch Verordnung festgesetzt werden können.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
14.09.2023
Einlangen im Nationalrat
14.09.2023
Ende der Begutachtungsfrist 15.10.2023 (Beteiligung möglich bis 16.10.2023)
17.10.2023
Übermittlung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz