Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
S.g. Damen und Herren,
hinsichtlich der Neuregelung der Abverkaufsfrist ist festzuhalten, dass dies ein längst notwendiger und sinnvoller Schritt ist. Allerdings zeigt die Praxis, dass Arzneimittel, deren Ablauf nicht wenigstens 6 Monate beträgt, weder an den Großhandel noch an die Apotheken zu verkaufen sind. Dieser Umstand wäre dringend gesetzlich anzugehen, um tatsächlich etwas an der Lieferfähigkeit von Medikamenten zu verbessern. Der in der Praxis gelebte derzeitige Usus führt zur palettenweise Vernichtung noch monatelang haltbarer Medikamente. Hier braucht es eine gesetzl. Regelung, die sowohl den GH als auch die Apotheken verpflichtet, auch Medikamente mit kurzem Ablauf anzunehmen. Im Gegenzug braucht es aber auch eine gesetzliche Verpflichtung für den GH und die Hersteller, derartige Medikamente bei Erreichen des Ablaufdatums wieder zurückzunehmen, zu vernichten, und den Kunden Gutschriften auszustellen.