Denkmalschutzgesetz, Änderung (11/SN-305/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird

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Inhalt

Der Ministerialentwurf ist unbrauchbar und praktisch zur Gänze abzulehnen. Er ist nicht zeitgemäß, massiv undemonkratisch, über große Strecken grob verfassungswidrig und zudem sind die vorgeschlagenen Änderungen entweder nicht erforderlich oder sogar kontraproduktiv. Der Entwurf generiert enorme Mengen unnötiger zusätzlicher Bürokratie, die vorhersehbarer Weise enorm negative Konsequenzen für einen effektiven Denkmalschutz haben wird. Es werden insbesonder Denkmaleigentümern massive Kosten verursacht, ohne dass dies einen konkreten Nutzen für den Denkmalschutz entfallen wird. Große Teile des Gesetzes sind so unbestimmt formuliert, dass sie für gewöhnliche Normunterworfene in der Praxis nicht anwendbar sind; diese Unbestimmtheit wird auch zwingend zu einer willkürlichen, gleichheitswidrigen Anwendungspraxis führen. Eine genaue Diskussion der problematischen Vorschläge ist diesem Kurzkommentar angeschlossen.

Themen

Stellungnahme von

Karl, Raimund (1130 Wien)

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