Denkmalschutzgesetz, Änderung (60/SN-305/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird

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Inhalt

Guten Tag,

als Heimatforscher und Historiker erscheint mir das Verbot der Anwendung von Metallsuchgeräten
generell und insbesondere im Rahmen von archäologischen Prospektionen äußerst
problematisch. Abgesehen vom gewerbemäßigen Bereich, etwa der Auftragssuche, ist
die Anwendung von Metallsuchgeräten aus meiner Sicht auch im archäologischen
Bereich durchaus vertretbar, sofern die Eingriffe im Humusbereich erfolgen und in
keinem direkten oder indirekten physischen Kontakt mit dem archäologischen Befund
treten, da sie ja keine Zerstörung oder Veränderung an archäologischen Befunden unter
der Erde bewirken. In diesem
Zusammenhang möchte ich anmerken, dass die ehrenamtliche Beteiligung von interessierten Laien,
Metallsuchern und Lokalhistorikern an der archäologischen Prospektion den Gemeinden
und Archäologen enorme Kosten spart. Sollten diese Prospektionsmethoden bewilligungspflichtig werden,
so werden Laienforscher und Metallsucher meiner Erfahrung nach ihrem Hobby
trotzdem auch ohne Bewilligung nachgehen, der Informationsfluss an die Gemeinde und
Wissenschaft im Allgemeinen wird aber unterbrochen und ein Gutteil der Bevölkerung
kriminalisiert. Aus meiner Sicht wäre daher der entsprechende Absatz im Entwurf zu
streichen.
Man darf nicht vergessen das der Großteil der Funde mittels Metalldetektor von Sondengängern entdeckt wurde/wird.
Mit diesem Gesetz würde man einen Keil zwischen die Zusammenarbeit treiben, anstatt sich an anderen Ländern ein Beispiel zu nehmen. Dort funktioniert das Vertrauen zur Bevölkerung und die Mitarbeit problemlos,und die Funde verschwinden nicht im Keller da man Angst vor Strafen haben muss .
Wenn man sich mit dem Thema der Metalldetektion beschäftigt, dann stellt man fest wie viele Menschen diese Tätigkeit bereits betreiben- so viele Archäologen kann man gar nicht aufbringen/bezahlen.
Welche mögliche Belastung durch diese Änderung auch auf unsere Landwirte etc. zukommen würde, darauf möchte ich gar nicht eingehen- dies wurde/ wird von anderen hier schon genauestens prognostiziert.

Hochachtungsvoll
Matthias Bayer

Themen

Stellungnahme von

Bayer, Matthias (2721 Bad Fischau )

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