Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (11/SN-310/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen werden sowie das Energie-Control-Gesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren

Würden Sie es akzeptieren, wenn ich bei Ihnen eine fernüberwachbare Kamera in ihr Schlafzimmer montiere, wenn ich verspreche nicht zu schauen und zu lauschen ? Wohl sicher nicht. Bei Smart Meter Stromzähler ist das aber so und durch die Änderung des ElWOG / ELWG wird dies weiter legitimiert.

Durch diese Änderung im Bereich „Intelligente Messgeräte / Smart Meter“ wird die Ablehnungsmöglichkeit von solchen problematischen Stromzählern eigentlich völlig entfernt und die Menschen in die Abhängigkeit und Steuerbarkeit der Netzbetreiber getrieben.

Wie man sieht, werden die Rechte der Menschen Stück für Stück entfernt und die Überwachung schreitet hier weiter voran.
Es kann nicht sein, dass Menschen gegen ihren Willen gezwungen werden (mit Klagen und Stromabschaltung), ihr Haus / Wohnung durch einen Smart Meter überwachen und mit Elektrosmog belasten zu lassen.
Eine Wahlfreiheit sollte doch in Österreich das Mindeste sein. Und vor dieser Wahlfreiheit sollte kein Politiker Angst haben.
Ein „Opt Out“ ist hier zu wenig, denn wenn eine Fernanbindung zum Smart Meter besteht, kann niemand kontrollieren welche Daten wann abgelesen und übertragen werden. Daher muss bei Ablehnung ein Zähler ohne Fernanbindung eingebaut werden. Und dies soll / muss ganz klar und eindeutig im Gesetz definiert werden.
Sonst wird der bisher brutalen Vorgangsweise und Willkür der Netzbetreiber weiter Vorschub geleistet.

Einige der geplanten Gesetzesänderungen (zu Smart Meter), welche wir ablehnen, im Detail:

- Das bisherige generelle Ablehnungsrecht für „intelligente Messgeräte“ soll entfallen, es soll nur mehr Opt Out möglich sein.
- Die tägliche Übertragung der Viertelstundenwerte soll zum Regelfall gemacht werden. (Bisher musste man hierfür explizit seine Erlaubnis geben).
- Einiges zu Opt Out ist im neuen ElWG Entwurf enthalten. (Mehr Details sollen dann vermutlich in der darunter liegenden „IME-Verordnung“ definiert werden).
- Bei Opt Out soll dann auch der höchste ¼ Stundenwert jedes Monats gespeichert und übertragen werden. (Dieser wird dann vermutlich irgendwann zur Bezahlung / Nachzahlung der Anschlussgebühr verwendet werden).
- Ein Opt Out soll dann nicht mehr möglich sein bei: Wärmepumpen, Ladepunkten, Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlagen, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Energiegemeinschaften oder andere mittels Verordnung der Regulierungsbehörde bestimmte Anlagen !!!.
- Die Verwendung der Daten soll ausgeweitet werden und öffnet großen Spielraum:
o Die Daten dürfen für die Verrechnung, Energieeffizienz, Energiestatistik, Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, des Ausbaus des Verteilernetzes und der Lastprognose verwendet werden.
o Die Daten dürfen an die „Statistik Austria“ weitergegeben werden.
o Die Verwendung der Daten für „Forschungszwecke“ ist auch erlaubt.
o Auf Anordnung des Ministeriums dürfen die ¼ Stunden Daten für viele Zwecke verwendet werden, ….…..