Psychotherapiegesetz 2024; Musiktherapiegesetz, Psychologengesetz 2013, u.a., Änderung (149/SN-309/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PthG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ersuche Sie, sich die Anrechnungsbestimmungen, insbesondere für den Übergang zwischen den Ausbildungssystemen, genau anzuschauen und hier Regelungen zu finden, die eine möglichst hohe Durchlässigkeit zwischen den Systemen ermöglichen.

Insbesondere im Hinblick auf Studierende der Psychologie, die (momentan vor Einführung des Psychotherapie-Studiums noch) zu einem nicht unbedeutenden Teil das Berufsziel Psychotherapie verfolgen.

Sowie auch im Hinblick auf Absolvent:innen des Propädeutikums.

Hier braucht es genaue Bestimmungen, unter welchen Bedingungen/Auflagen in das neue System umgestiegen werden kann.

Insbesondere schlage ich vor, dass Absolvent:innen eines Propädeutikums, die ebenso einen Masterstudium der Psychologie vorweisen können, mit geringen Auflagen in den dritten Ausbildungsabschnitt des neuen Systems wechseln können.

Diese Lücke in den anrechenbaren Vorausbildungen betrifft eine große Anzahl von Ausbildungskandidat:innen!

Mit freundlichen Grüßen
Maria Köhne, MSc

Stellungnahme von

Köhne, Maria (1170 Wien)

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