Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PthG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren!
Um die neue Psychotherapieausbildung für berufstätige Personen mit Familie weiterhin realistisch zu machen, wäre es wichtig, andere Vorstudien im Bachelor- oder Mastergrad anzuerkennen. Nur sehr wenige Personen, welche im Beruf stehen und eigene Kinder zu versorgen haben, werden mit einem Bachelorstudium für Psychotherapie beginnen! Die Hürde, die Ausbildung zu beginnen, wird ohnehin äußerst hoch bleiben, da nur dafür (den bisherigen Bedingungen zufolge) um die 30.000€ aufgebracht werden müssen.
Die Bachelorstudien Soziale Arbeit, Pflegewissenschaft, Medizin, Sozialpädagogik, Psychologie, Sonderschullehramt, Inklusionslehramt und Inklusionslehramt sollen meiner Meinung nach für das Masterstudium Psychotherapie qualifizieren. Diese Bachelorstudien qualifizieren auch derzeit für Propädeutikum und Fachspezifikum. Sie sorgen für eine Vielfalt an Quellberufen und Zugängen, welche den Austausch in der Ausbildung und die praktische Arbeit mit psychisch leidenden Personen bereichern. Die Tatsache, zuvor bereits in einem akademisch-wissenschaftlich fundierten und sozial-verantwortlichen Beruf gearbeitet zu haben, ist für die Ausbildung von Psychotherapeut:innen absolut relevant! So werden im Beruf bereits gereifte und erfahrene Personen angezogen, welche den besonders verantwortungsvollen Beruf Psychotherapeut:in anstreben.
Ohne Anrechungsmöglichkeiten werden Personen mittleren Alters kaum ein Bachelorstudium/Masterstudium Psychotherapie beginnen. Lebens- und Berufserfahrung in sozial-medizinisch-pädagogischen Arbeitsfeldern müssen relevant sein. Selbstverständlich ersetzen sie die klinisch-psychotherapeutischen Ausbildungsinhalte nicht. Sie sollten jedoch in vernünftigem Maße anerkannt werden.
Kern der Psychotherapie-Ausbildung sind und bleiben die psychotherapeutische Selbsterfahrung, das Praktikum/Approbationsphase und die begleitende Supervision. Diese Teile sind ohnehin nicht durch andere berufliche Vorerfahrungen ersetzbar.