Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (39/SN-310/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen werden sowie das Energie-Control-Gesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bekannt, möchte die derzeitige Regierung noch vor den Neuwahlen das ElWOG / ElWG Gesetz ändern und das bisherige Ablehnungsrecht für Smart Meter entfernen. Diese Gesetzesänderung ist derzeit in Begutachtung und sollte dann mit 1.07.2024 in Kraft treten. Diese Abänderung wird von mir inhaltlich zur Gänze abgelehnt.

Ich fordere als österreichischer Staatsbürger von dieser oder der künftigen Bundesregierung eine wirkliche Wahlfreiheit bei bevorstehendem Einbau eines sog. Smart Meter Messgerätes. Dies gilt nicht nur für Stromverbrauchsmessungen, sondern auch für alle in Zukunft angedachten Messverfahren (Gas, Fernwärme, Wasser usw.).

Ich fordere Sie auf, sorgen Sie dafür, dass bei Vorliegen einer Ablehnung eines Smart-Meter Messgerätes ein analoger Zähler ohne Fernanbindung eingebaut werden muss oder ein bereits verbautes, analoges Messgerät eingebaut bleiben kann. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen gegen ihren Willen gezwungen werden, dass sie ihr Haus, oder ihre Wohnung mit Smart Meter Messgeräten überwachen und mit Elektrosmog belasten lassen müssen. Es kann und darf auch nicht sein, dass Daten generiert werden, deren Verwendung der Haus,- respektive Wohnungseigentümer (=Vertragskunde) nicht überwachen kann.

Und egal wie Sie oder die Hersteller eine „Opt Out“ Funktion definieren, wenn eine Fernanbindung zum Smart Meter Messgerät besteht, kann niemand kontrollieren welche Daten wann abgelesen und übertragen werden und was mit den generierten Daten geschieht.

Sorgen Sie dafür, dass diese von mir und vielen anderen Bürgern und Bürgerinnen geforderte Möglichkeit zur Ablehnung sämtlicher sogenannter „intelligenter Messgeräte mit Fernanbindung“ in den angeführten Gesetzen dezidiert niedergeschrieben wird.

Vor Wahlfreiheit braucht sich kein Politiker fürchten, vor einer Abwahl allerdings schon.

Mit freundlichen Grüßen

W. Kronschläger