Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen werden sowie das Energie-Control-Gesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich fordere eine wirkliche Wahlfreiheit bei Smart Metern und das bei Ablehnung ein Zähler ohne Fernanbindung eingebaut werden muss.
Denn es kann nicht sein, dass Menschen gegen ihren Willen gezwungen werden, ihr Haus / Wohnung mit Smart Metern überwachen und mit Elektrosmog belasten zu lassen. Vor Wahlfreiheit sollte kein Politiker Angst haben.
Und egal wie Opt Out udgl. definiert ist: Wenn eine Fernanbindung zum Smart Meter besteht, kann niemand kontrollieren welche Daten wann abgelesen und übertragen werden. Daher muss bei Ablehnung ein Zähler ohne Fernanbindung eingebaut werden. Dies gilt es im Gesetz festzuschreiben.
Die geplanten Gesetzesänderungen (welche Smart Meter betreffen) im Detail:
- Das bisherige generelle Ablehnungsrecht für „intelligente Messgeräte“ soll entfallen, es soll nur mehr Opt Out möglich sein.
- Die tägliche Übertragung der Viertelstundenwerte soll zum Regelfall gemacht werden. (Bisher musste man hierfür explizit seine Erlaubnis geben).
- Einiges zu Opt Out ist im neuen ElWG Entwurf enthalten. (Mehr Details sollen dann vermutlich in der darunter liegenden „IME-Verordnung“ definiert werden).
- Bei Opt Out soll dann auch der höchste ¼ Stundenwert jedes Monats gespeichert und übertragen werden. (Dieser wird dann vermutlich irgendwann zur Bezahlung / Nachzahlung der Anschlussgebühr verwendet werden).
- Ein Opt Out soll dann nicht mehr möglich sein bei: Wärmepumpen, Ladepunkten, Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlagen, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Energiegemeinschaften oder andere mittels Verordnung der Regulierungsbehörde bestimmte Anlagen !!!. (Kleinsterzeugeranlagen bis 800 Watt sollen trotzdem Opt Out haben können)
- Die Verwendung der Daten soll ausgeweitet werden und öffnet großen Spielraum:
o Die Daten dürfen für die Verrechnung, Energieeffizienz, Energiestatistik, Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, des Ausbaus des Verteilernetzes und der Lastprognose verwendet werden.
o Die Daten dürfen an die „Statistik Austria“ weitergegeben werden.
o Die Verwendung der Daten für „Forschungszwecke“ ist auch erlaubt.
Auf Anordnung des Ministeriums dürfen die ¼ Stunden Daten für viele Zwecke verwendet werden, ….…..
Wie überall, soll die lückenlose Überwachung der Menschen scheibchenweise in alle Bereiche vorangetrieben werden. Höchste Zeit STOP zu sagen.
Der Entwurf des neuen ElWG und Infos dazu findet man auf der Seite des Ministeriums: https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/ElWG-EnDG_E-ControlG.html