Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Katzenzüchter bin ich entsetzt über diesen Entwurf!
Anstatt die wirklich notwendigen Themen anzugehen die wirklich dem Tierschutz dienen würden, wie eine generelle Chip und Registrierungspflicht aller Katzen, egal ob Rasse oder nicht, egal in welcher Datenbank (Petcard, Animaldata, Tasso.. niederschwellig erreichbar für alle Bürger!), oder Kontrolle der Kastrationspflicht für Freigänger (um Streunerelend zu bekämpfen), wird hier ein Kontrollorgan gebastelt, die sogenannte Kommission, wie es sie zuletzt in der DDR gegeben hat.
Wir Katzenzüchter sind explizit GEGEN eine Kommission die nur der absoluten Kontrolle der eh schon ordnungsgemäß gemeldeten Zuchten dient! Es ist derzeit überhaupt nicht absehbar, was diese Kommission alles an Rassen oder Merkmalen verbieten wird, ihr wird ein Freibrief für absolute Willkür und Macht gegeben inclusive der Möglichkeit Zwangs-Kastrationen anzuordnen! Und das auf Zuruf von Tierrechtlern ohne jegliche Sachkenntnis über Zucht wie PETA, denen soundso die Abschaffung der Heimtierhaltung und Zucht am liebsten wäre!
Was wir seriöse österreichischen Katzenzüchter im Vereinsverband fordern: Zucht von Rassekatzen nur mit Mitgliedschaft in einem anerkannten Zuchtverein, denn die Vereine geben Haltungs- und Zuchtrichtlinien vor, die dem Wohl der Zuchtkatzen dienen, wie die Begrenzung der Würfe pro Muttertier (pro Katze 1 Wurf pro Jahr oder 3 Würfe pro 24 Monate), bilden die Mitglieder mit Seminaren zu den Themen Zucht und Genetik weiter. Wir fordern, dass die Bezeichnung „Rassekatze“ nur bei Katzen mit Stammbaum von anerkannten Zuchtvereinen erlaubt ist!
Weiters sind wir gegen eine Begrenzung von 3 Würfen – ansonsten „bewilligsungspflichtige“ Zucht, die Anzahl von 3 Würfen ist zu niedrig gesetzt, ein Wurf kann auch aus einem Einzelkitten bestehen. Hier sollte man die Anzahl auf 4 oder 5 erhöhen.
Auch sind wir Katzenzüchter entsetzt, dass (teilweise) Haarlosigkeit nun unter Qualzucht fallen soll. Wo bitte ist hier die Qual für das Tier? Es hat weder Schmerzen, noch eine geringere Lebenserwartung, hier wir verboten was optisch nicht gefällt? Soll es in Zukunft nur noch die getigerte Hauskatze als „Normkatze“ geben, weil alles was „anders“ ist verboten werden soll?
Auch wir sind explizit gegen Qualzucht: Qual durch Schmerzen, geringere Lebenserwartung, .. aber nicht wegen „optischer Mängel“ oder eben anderen Geschmack was gefällt, wie Nacktheit (der Mensch ist auch nackt und deshalb noch keine Qualzucht).
Unsere Befürchtung ist, dass es den seriösen österreichischen Züchtern, die ihre Tiere liebevoll im Familienverband halten und züchten, durch überbordende Bürokratie immer unmöglicher gemacht wird, dem schönen Hobby der Katzenzucht nachzugehen, und sie ihre Zucht einstellen werden. Der Bedarf der weiterhin bestehen wird, wird dann in noch größerem Ausmaß als jetzt schon durch Importe von Billigwelpen aus unkontrollierten Massenzuchten aus dem Ausland gedeckt, die meist illegal eingeführt werden, was leider sehr leicht möglich ist, da nicht kontrolliert wird! Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung/Kontrolle. Und da sind Sie mit Verlaub schon beim bisher bestehenden Gesetz sehr schwach unterwegs gewesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Stadlmeyr