Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes
Vereinfachungen für den Vollzug
Inhalt
Etablierung eines wissenschaftlichen Systems zur Umsetzung des Qualzuchtverbots
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots
Klarstellungen für den Vollzug
Schaffung einer rechtlichen Ermächtigung für die Verankerung von Sachkundenachweisen
Erweiterung der Heimtierdatenbank
Erweiterung der Tierquälereitatbestände
Umwandlung der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts sowie Aufgabenerweiterung
Strengere Regulierung der Privathaltung von Wildtieren
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Ein wirksames Qualzuchtverbot soll umgesetzt und ein wissenschaftlich gestütztes System zur Qualzuchtvermeidung etabliert werden. Darüber hinaus soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit durch Verordnung unter anderem die Aufgaben und Arbeitsweise der hierfür einzurichtenden wissenschaftlichen Kommission festgelegt werden kann.
Es soll eine rechtliche Ermächtigung für die Schaffung von Sachkundenachweisen für die Haltung von Tieren verankert werden. Dadurch soll auch die Privathaltung von Wildtieren in einem ersten Schritt strenger reguliert werden, nachdem eine – wie in der Entschließung ursprünglich geforderte – abschließende Aufzählung der in privater Haltung erlaubten Arten von Wildtieren aufgrund der Prüfung der Haltungserfordernisse zahlreicher Arten noch längere Vorarbeiten benötigt, und daher derzeit noch nicht vollständig umgesetzt werden soll bzw. kann.
Die Heimtierdatenbank soll, um Kontrolle zu erleichtern und zu verbessern, neben den bereits zu erfassenden Daten der Tiere und Halterinnen/Halter um Eintragungsmerkmale (Sachkundenachweis, Züchterinnen/Züchter etc.) erweitert werden. Weiters sollen auch die Voraussetzungen des Löschens des gesamten Stammdatensatzes bei Tod eines Tieres normiert werden.
Grenzen für die Bewilligungspflicht sollten umgesetzt werden. Dem Verbot der Tierquälerei sollen weitere Tatbestände angefügt werden. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz soll eine klarere Rechtsgrundlage erhalten und in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts umfunktioniert werden. Darüber hinaus sollte eine Aufgabenerweiterung dieser vorgenommen werden.
Zudem sollen Anmerkungen diverser Tierschutzorganisationen, Tierschutzombudsstellen und anderer betroffener Verkehrskreise und, auf Anregung der Vollzugsorgane, einige Klarstellungen bereits vorhandener Bestimmungen in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden.
Stand: 19.02.2024
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
19.02.2024
Einlangen im Nationalrat
19.02.2024
Ende der Begutachtungsfrist 18.03.2024
19.03.2024
Übermittlung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz