Tierschutzgesetz, Änderung (99/SN-315/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich auf Ihren geplanten Gesetzesentwurf reagieren, insbesondere auf die angeblichen Qualzuchtmerkmale von "nackten" Katzenrassen, da ich hier eine über achtjährige Erfahrung in der Haltung von drei Canadian Sphynx Katzen vorweisen kann. Ich kenne natürlich die Vorurteile, mit denen diese Rasse behaftet ist, und möchte gleich voranstellen, dass sie Vorurteile sind – also Urteile, die im VORhinein getroffen werden, ohne sich weiter mit dem Tatbestand zu beschäftigen. Ich bin etwas erschrocken darüber, diese schwammigen Behauptungen, die im Internet ohne wissenschaftliche Belege zur Genüge kursieren, nun in einem Gesetzesentwurf wiederzuerkennen. Ganz offensichtlich wurden hier einfach Behauptungen übernommen, ohne sich jemals tatsächlich genauer über die Rasse informiert zu haben, denn diese sind schlichtweg falsch, was ich aus meiner langjährigen Erfahrung in der Haltung von Sphynxkatzen bestätigen kann.
Ich bin weder Veterinär noch Züchter oder Biologe und daher auch nicht in der Lage, wissenschaftliche Beweise zu beschaffen. Mir geht es hier vor allem darum, meine persönlichen Erfahrungen mit Ihnen zu teilen, denn als Sphynxhalter bin ich wie viele andere Liebhaber unmittelbar von Paragraph 8a (3) betroffen, in welchem die Haltung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten werden soll. Selbstverständlich bin ich als Tierliebhaber gegen jedes Tierleid und ich möchte nichts anderes, als dass es meinen eigenen Tieren gut geht und sie ein gesundes und glückliches Leben führen. Aus tiefster Überzeugung kann ich Ihnen berichten, dass es meinen Sphynxkatzen an nichts mangelt und sie ein wahres Luxus-Katzenleben bei mir führen, obwohl sie laut Ihren Definitionen Qualzuchtmerkmale aufweisen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass meine Katzen in keinster Weise irgendwelche Qualen aufgrund ihrer Rassemerkmale leiden oder dass sie ein eingeschränktes Leben führen müssten.
Beispielsweise möchte ich kurz darauf eingehen, dass behauptet wird, „Nackt“katzen hätten aufgrund fehlender oder zu kurzer Tasthaare keine Orientierung, insbesondere nachts, und würden daher ständig gegen Wände oder Möbel stoßen. Ich bin mir sicher, dass Ihnen jeder Sphynxhalter bestätigen wird, dass diese Behauptung schlichtweg Unsinn ist. Denn wie andere Katzen haben auch Sphynxkatzen Augen, mit denen sie hervorragend im Dunkeln sehen können. Es erscheint mir völlig unlogisch, dass auf die Bedeutung der Augen im Sinne der Orientierung gar nicht eingegangen wird. Das würde bedeuten, dass sich Katzen ausschließlich auf ihre Tasthaare verlassen, wenn sie sich orientieren. Christoph Riedel hat hierzu in seiner Stellungnahme ausführlich Bezug genommen und mittels wissenschaftlichen Daten klargestellt, dass dies nicht stimmt. Es existiert immerhin auch kein „Gold-Standard“ bezüglich der Länge der Tasthaare. Wenn es stimmen würde, dass die Tasthaare zur Orientierung benötigt würden, müsste es eine bestimmte Mindestlänge geben, ab der Katzen keine Probleme mehr mit der Orientierung hätten. Die gibt es aber nicht, weil sie eben überhaupt keine Probleme haben.
Auch die Behauptung, aufgrund des fehlenden Haarkleides würden Sphynxkatzen ständig frieren bzw. einen Sonnenbrand bekommen, möchte ich kurz ansprechen. Es stimmt, dass sie gerne auf warmen Plätzen liegen, wie z.B. auf Heizkörpern oder auf einer sonnigen Fensterbank. Das gilt jedoch auch für „behaarte“ Katzen und kann nicht als Beweis herangezogen werden, dass sie frieren würden. In den letzten acht Jahren habe ich noch nie beobachtet, dass meine Katzen vor Kälte frieren würden. Man kennt vielleicht Bilder aus dem Internet, wo Sphynxkatzen Kleidung oder gar Jacken tragen. Meine Katzen tragen nur Kleidung, wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist – damit sie z.B. nicht an einer OP-Naht knabbern. Damit erspare ich ihnen den unangenehmen „Lampenschirm“ aus Plastik. In Bezug auf die Neigung zu Sonnenbrand kann ich ebenfalls meine Erfahrung teilen. Meine Katzen besitzen einen gesicherten Auslauf und können im Sommer die Zeit draußen verbringen, wenn sie möchten, was sie auch gerne in Anspruch nehmen. Dabei haben sie sich jedoch noch nie einen Sonnenbrand zugezogen. Auch in diesem Punkt gibt Christoph Riedel in seiner Stellungnahme einen wichtigen Hinweis, denn für das Zustandekommen eines Sonnenbrandes ist nicht die Haarlänge des Fellkleides entscheidend, sondern die Pigmentierung der Haut. Das bedeutet, dass auch behaarte Katzen mit heller Pigmentierung einen Sonnenbrand bekommen können. Es wäre ein Fehler, nur den Sphynxkatzen eine Anfälligkeit für Sonnenbrand zuzuschreiben und sie aus diesem Grund verbieten zu wollen. Dunkel pigmentierte Sphynxkatzen sind davon überhaupt nicht betroffen. Zudem möchte ich hinzufügen, dass die Katzen, die ich kenne, egal ob behaart oder nicht, bei starker Sonneneinstrahlung schattige Plätzchen aufsuchen. Das vermeintlich große Problem eines Sonnenbrandes ist daher viel kleiner bzw. gar nicht vorhanden, es sei denn, man packt seine Katze ohne Ausweichmöglichkeit in die Sonne, was eindeutig unter Tierquälerei fällt und nichts mit Rassemerkmalen zu tun hat.
Zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass sich meine Sphynxkatzen bester Gesundheit erfreuen. Wenn sie dermaßen unter ihren Rassemerkmalen leiden müssten, hätte ich bestimmt viel Zeit mit ihnen bei Tierärzten verbringen müssen, denn das würde auch bedeuten, dass sie anfälliger für Krankheiten sind. Es ist aber das Gegenteil der Fall. Meine Katzen sind nicht öfter in medizinischer Behandlung als andere Katzen, und wenn sie es einmal sind, liegt der Grund dafür nicht in ihren Rassemerkmalen.
Mein Appell lautet daher, diesen Gesetzesentwurf nochmals zu überdenken und die wissenschaftlichen Beweise mit einfließen zu lassen. Ich finde es lobenswert, dass Sie unnötiges Tierleid und schlimme Qualen verhindern möchten, aber hierzu muss mittels wissenschaftlichen Belegen und Studien im Vorhinein untersucht werden, was wirklich unter diese Definitionen von Qualzucht fällt und welche Tiere im Besonderen auch wirklich unter ihren Rassemerkmalen leiden. Bitte holen Sie sich hierfür die Expertise von Veterinären, Katzenexperten und wissenschaftlichen Studien, um daraus eine fundierte Entscheidung zu treffen. Es wäre ungerechtfertigt, Behauptungen aus dem Internet oder anderen Quellen für eine Gesetzesvorlage heranzuziehen, welche keinesfalls wissenschaftlich evidenzbasiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Mona Radwallner

Stellungnahme von

Radwallner, Mona (4623 Gunskirchen)

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