Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (35. StVO-Novelle)
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Inhalt
Gesetztestext lt. d. geltenden Fassung:
(6) Das grüne Licht ist jeweils mit viermal grünblinkendem Licht zu beenden, wobei die Leucht- und die Dunkelphase abwechselnd je eine halbe Sekunde zu betragen haben. Grünes blinkendes Licht bedeutet das unmittelbar bevorstehende Ende des Zeichens für „Freie Fahrt“.
Änderungsvorschlag:
(6) Das Grünlicht ist in der Regel ohne vorangehende Grünblinkphase zu beenden. Die Lichtsignalanlage schaltet nach Beendung der "Freien Fahrt" von Grün direkt auf Gelb.
(6a) Zur zielgerichteten Steuerung des Verkehrs und des Zuflusses auf Straßen (Zuflussregelung) ist eine von Abs. 2b abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen dahingehend zulässig, dass die Dauer des gelben nichtblinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, eine Sekunde beträgt.
(6b) Sofern der Verkehrsfluss auf hochrangigen Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen) eine erhöhte Reaktionszeit von Fahrzeuglenker:innen bedarf, ist eine von Abs. 6 abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen dahingehend zulässig, dass das Grünlicht mit vorangehende Grünblinkphase beendet wird.
Begründung: Österreich ist eines der einzigen Länder in der EU, das noch immer grün blinkende Ampeln hat. Bei einem niedrigeren Tempo auf Österreichs Straßen (wie bspw. nach Einführung von Tempo 30/80/100, gefordert vom Klimarat der Österreichischen Bürger:innen, dem VCÖ, NGOs, vielen zivilgesellschaftichen Gruppen und Forschenden) braucht es kürzere Ampelphasen und weniger Vorlaufzeit der Ampeln, da sich der Verkehr insgesamt langsamer bewegt. Das "Grünblinken" ist in der momentanen Handhabung und Verkehrspraxis eine "Warnung" vor dem Ende der Grünphase. Oft beschleunigen Fahrzeuglenker:innen noch während dieser Ampelphase. Bei Beibehaltung der geltenden Fassung der StVo §38 (6) nach Einführung eines niedrigeren Tempolimits wäre eine erhöhte Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich die logische Schlussfolgerung, da Lenker:innen mit der Grünblinkphase und dem Gelblicht in Relation zur (niedrigeren) Geschwindigkeit "zu lange" Zeit haben, um anzuhalten. Das Grün-Blinken und die darauffolgende gelbe Phase der VLSA gibt KFZ-Lenker:innen zu viel Zeit, um das Fahrzeug anzuhalten. Demnach soll das Grünlicht in der Regel ohne vorangehende Grünblinkphase beendet werden.