Tierschutzgesetz, Änderung (462/SN-315/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Grundsätzlich begrüßen wir das vorgestellte Paket zur Änderung des Tierschutzgesetzes, vor allem, dass das schon lange bestehende Qualzuchtverbot endlich auch für den Vollzug durchsetzbar gemacht werden soll. Die Errichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Vermeidung von Qualzucht ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleiches gilt für die Pflicht zu einem Sachkundenachweis bei der Haltung von Amphibien, Reptilien und einigen Papageien.

Die folgende Stellungnahme soll aber auch aufzeigen, dass der vorliegende Entwurf noch Verbesserungsbedarf hat. Es braucht etwa eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aller Katzen sowie eine Bewilligungspflicht aller Zuchten. Außerdem müssen auch landwirtschaftlich genutzte Tierarten in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und dürfen nicht von verschiedenen Bestimmungen zum Qualzuchtverbot ausgeschlossen werden.

Um endgültig zu evaluieren, wie effektiv die vorgeschlagene Tierschutznovelle sein wird, muss auf die davon abhängigen Verordnungen gewartet werden. Als wichtige Stakeholder sollten Tierschutzorganisationen unbedingt enger in die Er- und Überarbeitung dieser Verordnungen eingebunden werden.

Stellungnahme von

Wiener Tierschutzverein (Tierschutz Austria)

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