Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
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Inhalt
Stellungnahme zur Änderung des Tierschutzgesetzes (315/ME)
Um das schon lange bestehende Qualzuchtverbot endlich durchsetzbar zu machen, müssen auch Import, Weitergabe und Vermittlung von Tieren mit äußerlich nicht-erkennbaren Merkmalen (z.B. Herzfehler) oder noch nicht voll ausgeprägte Qualzuchtmerkmalen dringend verboten werden. Das Verbot nur auf „äußerlich erkennbare“ Qualzuchtmerkmale einzuschränken lehne ich daher ab und fordere es auf „zu erwartende“ Qualzuchtmerkmale auszudehnen.
Analog zu Hunden fordere ich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen. Katzen (besonders mit Freigang) gehen leicht verloren und ohne eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können sie häufig nicht an die Halter:innen zurückgegeben werden. Auch Hauskatzen gelangen gelegentlich unbeabsichtigt ins Freie, finden sich in der unbekannten Umgebung schlecht zurecht und verirren sich.
Ich begrüße, dass für Personen, die Hunde ausbilden, besondere Befähigungsnachweise vorgeschrieben werden sollen. Um unsere Hunde zu schützen, fordere ich, dass dies mindestens die Qualifikation zur/zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer:in beinhalten muss.
Ich fordere, dass festgelegt werden soll, welche Wildtiere überhaupt von Privatpersonen gehalten werden dürfen und für alle aktuell meldepflichtigen Wildtiere analog auch ein Sachkundenachweis erforderlich sein muss. Schon heute sind viele Wildtiere beliebte Haustiere (etwa Weißbauchigel) und erfordern besonders gute Fachkenntnis. Warum für sie kein Sachkundenachweis gelten soll, ist nicht nachvollziehbar.
Für die weiteren Prozesse müssen Tierschutzorganisationen als Fürsprecher der Tiere unbedingt enger in die Er- und Überarbeitung der von der Tierschutznovelle abhängigen Verordnungen eingebunden werden. Außerdem müssen auch landwirtschaftlich genutzte Tierarten in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und dürfen nicht von verschiedenen Bestimmungen zum Tierschutz, etwa beim Qualzuchtverbot, ausgeschlossen werden.