Tierschutzgesetz, Änderung (506/SN-315/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Mit der vorliegenden Novelle zum Tierschutzgesetz werden mittels zahlreicher Verordnungsermächtigungen wesentliche Bereiche des TSchG der Rechtssetzung
durch das Parlament entzogen und der materiellen wie auch formellen Ausgestaltung
durch Verwaltungsbehörden vorbehalten. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dieses
Vorgehensgehen abzulehnen, da die Souveränität des Parlaments dadurch massiv
ausgehöhlt wird.

Inhaltlich basiert der Ministerialentwurf auf Annahmen in Bezug auf Qualzuchtmerkmale,
welche von diversen Tierschutzorganisationen, in der Folge Tierschutz-NGOs,
laufend erhoben werden, die jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft
und Forschung entsprechen. Im Übrigen existieren in aktuellen wissenschaftlichen
Studien keine schlüssigen Nachweise darüber, dass das teilweise oder
gänzliche Fehlen von Fell (Felllosigkeit) bei Katzen kausal für Schmerzen oder
Leiden im Sinn des § 5 Abs. 1 TSchG wären. Ausgeführtes gilt auch für das teilweise
oder gänzliche Fehlen von Vibrissen bei Katzen. Darüber ist sich die Wissenschaft
bei Katzen auch darüber uneinig, ob das teilweise oder gänzliche Fehlen von Fell
(Felllosigkeit) sowie das teilweise oder gänzliche Fehlen von Vibrissen Schäden im
Sinn des § 5 Abs. 1 TSchG begründen können.

Auch das Zustandekommen dieser Novelle ist insoweit zu beanstanden, als Vertreter
der betroffenen Zuchtrassen nicht in der Erstellung des vorliegenden Gesetzesentwurfes
eingebunden waren und offenbar auch künftig nicht beigezogen werden
sollen. Stattdessen wurden Tierschutz-NGOs im Rahmen der Erstellung dieses
Gesetzesentwurfes proaktiv eingebunden, obwohl diesen - im Gegensatz zu den
betroffenen Zuchtverbänden - das entsprechende fachliche Know-How offensichtlich
fehlt. Auffällig in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass die auf diversen
Homepages dieser Tierschutz-NGOs Quellen für weiterführende Informationen zu
Qualzuchtmerkmalen angeführt werden, die wiederum nur wechselseitig auf sich selbst
referenzieren, ohne konkrete - und vor allem - wissenschaftliche Quellen anzuführen.

Bezüglich der inhaltlichen Kommentierung des Ministerialentwurfes wird auf beiliegende Stellungnahme verwiesen.

Stellungnahme von

Sapinsky, Alexander (1090 Wien)

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