Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein Name ist Mag. Regina Bregenzer. Ich bin Tierarzt, Formwert- und Leistungsrichter, betreibe aktiv Gebrauchshundesport mit Malinois und Dt. Schäferhunden und züchte seit über 33 Jahren Bullterrier und seit 22 Jahren Chinese Crested.
Die Novelle zum TschG wurde völlig zurecht in zahlreichen Stellungnahmen kritisiert.
Diese Novelle ist eine Schande für Österreich, enthält sie Punkte, die Verfassungs- und/oder EU-Rechtswidrig sind.
Doch zu all diesen Fakten verweise ich auf die sehr fundierte Stellungnahme von Mag. Peter Akkad.
Ich schreibe hier stellvertretend für alle Züchter und Liebhaber der Rasse Chinese Crested Dog.
Mit Bestürzung mussten wir feststellen, dass die Novelle explizit darauf abzielt Jahrtausendealte Rassen auszurotten.
Bei allen „Nackthunderassen“, mit dem so kritisierte Foxi3 Gen, handelt es sich um uralte Hunderassen, die sich gerade deshalb so lange gehalten haben, weil sie robuste und gesunde Hunde sind und keinesfalls so empfindlich, wie im TschG dargestellt wird.
All diese Rassen haben sich auch nicht, wie leider viele andere in den letzten Jahrzehnten, in ihrer Anatomie verändert. Sie sind so ursprünglich, wie sie immer waren.
Es sind ausgewogen proportionierte Hunde, ohne Probleme was Atmung, Bewegung und Fortpflanzung betrifft.
Den Chinese Crested Dog (Chinesischer Schopfhund) gibt es in 2 Varianten:
Chinese Crested Powderpuff: voll behaart am ganzen Körper
Chinese Crested Hairless: Kopf, Pfoten und Rute mit mehr, oder weniger dichter Behaarung. Der Körper ist „haarlos“, jedoch haben auch hier die meisten Exemplarunterschiedlich stark ausgeprägten Haarwuchs
Verantwortlich für die Haarlosigkeit und damit verbundenen Merkmalen ist die Genvariante Foxi3, die bei all diesen Nackthunderassen in Heterozygotie vorkommt.
Hunde mit dieser Genvariante haben sich über all die lange Zeit behauptet und sollen jetzt, nach Meinung übereifriger Tierschützer, wegrationalisiert werden, weil sie angeblich empfindlich sind und leiden.
Hier sollte bedacht werden, dass in der Natur das Gesetz des Stärkeren gilt und diese Hunde sich auch daher so lange behauptet haben, weil sie eben nicht empfindlich, sondern extrem robust und anpassungsfähig sind.
Das für die Ausprägung des Merkmals „Haarlosigkeit“verantwortliche Foxi3 ist ein dominantes Gen das, neben anderen tierischen Spezies, auch der Mensch trägt.
Das Foxi 3 Gen wird nun als "Defektgen" bezeichnet. Eine sehr mutwillige und fragwürdige Bezeichnung für ein dominantes Gen, dessen Träger sich über Jahrtausende durchgesetzt haben. Der Genetiker spricht im Übrigen von einer Genvariante.
Als langjährige Züchterin der Rasse, aber auch als Tierärztin, möchte ich hier, bezugnehmend auf die im Gesetz angeführten Kriterien/Gesundheitsprobleme einiges klarstellen.
Ungenügender Schutz gegen Witterungseinflüsse:
Diese Hunde sind wesentlich robuster und widerstandsfähiger, als man annehmen möchte, wenn man sie nicht wirklich kennt
Der CC liebt Wärme und hat auch mit großer Hitze, wie wir sie seit einigen Jahren im Sommer über immer längere Zeiträume haben, im Unterschied zu manch stark behaartem Artgenossen, kein Problem. Da der überwiegende Teil der CCs am Körper (haarloser Bereich) dunkel pigmentiert ist, stellt auch die Sonneneinstrahlung (Stichwort Sonnenbrand) kein Problem dar.
Auch mit Kälte können die Hunde gut umgehen, so man sie nicht „verzärtelt“. Auch hier sollte man bedenken, wie alt diese Rassen sind und dass man vor mehreren hundert Jahren die Hunde sicher nicht bekleidet hat.
Die nackte Haut ist auch derber, als die Haut behaarter Hunde.
Bei diesem Punkt spielt subjektives Empfinden des Menschen eine Rolle. Der verweichlichte Mitteleuropäer hat das Bedürfnis seine Hunde vor Kälte zu schützen, Auch behaarte Hunde tragen heute Mäntelchen im Winter. Brauchen würden sie es nicht.
- Zahnunterzahl
Der CC hat ein normales Scherengebiss. Es stimmt, dass der haarlose CC (im Gegensatz zum behaarten Powderpuff) meist nicht vollzahnig ist. Beim überwiegenden Teil der Hunde betrifft es einige Prämolaren und/oder Molaren. Incisivi und Canini sind oftmals vollständig vorhanden. Die Hunde haben mit diesen fehlenden Zähnen jedoch kein Problem. Zähne, die nicht da sind, können keine Schmerzen bereiten. Das nicht ganz vollzahnige Gebiss hat über Tausende Jahre Funktionalität bewiesen, sonst gäbe es diese Hunde schon lange nicht mehr.
Mit Futteraufnahme haben die Hunde kein Problem, zumal Hunde „Schlinger“ sind, und fangen müssen sie ihr Futter in aller Regel heute auch nicht selbst. Auch das ist ihnen in der Vergangenheit gelungen.
Auch lange vor der Zeit von weichem Dosenfutter, haben sie ja ganz offensichtlich mit der Ernährung kein Problem gehabt.
Warum macht man gerade heute eines daraus, wo Futter in jeder Form und Konsistenz zur Verfügung steht?
Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich verstehe, wenn Menschen, die diese Hunde nicht kennen, Vorbehalte und/oder Vorurteile haben. Es ging mir genauso, bevor ich mich mit diesen faszinierenden, intelligenten und liebenswerten Hunden auseinandergesetzt habe.
Aber das sollte nicht Grundlage eines Gesetzes sein.
Niemand, der diese Hunde wirklich kennt, wird ihnen eine Empfindlichkeit und Krankheitsneigung attestieren, wie sie diesem unfairen Gesetz zugrunde liegt.
Die Züchter des ÖZK (Öster. Zwerghundeklubs) stehen für eine kontrollierte Zucht unter Einhaltung der jeweiligen Zuchtauflagen. Dafür wird der CC auf Patellaluxation und, durch ECVO Tierärzte, jährlich auf Augenerkrankungen untersucht. Weiters sind die aktuell rasserelevanten Gentests auf prcd PRA und PLL verpflichtend. Zum Erhalt des rassetypischen Exterieurs und Wesens, werden mehrere Ergebnisse auf Ausstellungen und Zuchttauglichkeitsprüfungen verlangt. Befunde und Ergebnisse sind dokumentiert und nachvollziehbar.
Wie anmaßend ist es, unter dem Deckmantel des "Tierschutzes", Hunden die Lebensberechtigung abzusprechen, die sich über einen so langen Zeitraum behauptet haben.
Eine Gesetzgebung sollte auf Fakten und nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen und daher fordern wir eine Überarbeitung und Abänderung dieser Novelle, die den Fortbestand dieser uralten Hunderassen ermöglicht.
Es wäre eine Schande, wenn man durch ein fachlich nicht fundiertes Gesetz, gesunde, robuste und uralte Hunderassen einfach ausrottet.
Mag. Regina Bregenzer