Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Tierschutzgesetzesänderung: Stopp der Qualzucht
Wir als ÖRC sprechen uns ganz deutlich gegen Qualzucht aus! Mit unseren sehr strengen und hohen Zuchtauflagen (und für einen Großteil der ÖRC Züchter wird dies nur als Mindestanforderungen wahrgenommen und machen mehr als verlangt wird), werden unsere Retriever und dessen Gesundheit kontinuierlich durch selektive Zuchtauswahl verbessert! Die neue Gesetzesänderung hingegen erschwert eine offizielle Zucht, durch noch strengere Auflagen hinsichtlich Haltung und bürokratischer Auflagen. Nur knapp 10 % der Zucht von „Rassehunden“ findet derzeit in kontrollierten Vereinen statt, es gibt sehr viele nicht angemeldete Züchter (Hinterhof-Züchter) und der illegale Welpen-Handel boomt.
Innerhalb eines vom FCI und ÖKV Zuchtverbandes werden strenge Zuchtvorschriften aufgestellt, kontinuierlich evaluiert, bei Bedarf verbessert und kontrolliert. Jeder im ÖRC gefallene Wurf muss bei Deckung gemeldet werden und vor Welpenabgabe gibt es eine Kontrolle durch den Österreichischen Retriever Club direkt beim Züchter. Die Welpen werden liebevoll im Familienverband und großartiger Sozialisation aufgezogen um sie auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Einen ÖRC-Retriever wird man so gut wie nie im Tierheim finden.
Anstatt den offiziellen Zuchtverbänden noch mehr Steine in den Weg zu legen, sollten endlich mal folgende Punkte verboten, konzentrierter verfolgt und geahndet werden:
- Verbot der Zucht außerhalb von offiziellen den FCI anerkannten Vereinen: dies würde Zucht auf hohem Niveau ermöglichen und Qualzucht vermeiden. Auch das Züchten von „Mischlingen“ wie Labradoodel und andere Modehunde würde damit unterbunden werden. Diese „Modehunde-Zucht“ fördert Qualzucht. Zuchtkriterien sind hier rein aufs Äußerliche und „Gewollte“ beschränkt ohne jede Rücksichtnahme auf Gesundheit und Wesen der Elterntiere. Es handelt sich hier nicht um Züchter sondern um reine Vermehrer die sich hier nur rein finanziell bereichern möchten und denen das Hundewohl oder der Erhalt oder Verbesserung einer Rasse (im Wesen und in der Gesundheit) überhaupt nicht am Herzen liegt. Welche Untersuchungen werden hier gefordert? Wer kontrolliert die Mischlingszucht ohne Papiere?
- Strengere Grenzkontrollen gegen illegalen Welpen-Handel. Der illegale Welpen-Handel ist nicht nur ein Thema puncto Tierschutz, er betrifft die Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsgefahr für den Menschen).
- Vieles hätte längst unternommen werden müssen: Regeln für das Inserieren auf Online Plattformen, Social Media, eine Taskforce um die Angebote im Web zu durchforsten, Herkunftsnachweis für Hunde aus „Tötungsstationen“ (Das Innenministerium und auch die Tierärztekammer haben gewarnt dass „Tiere aus Tötungsstationen“ oft Tiere aus dem illegalen Handel sind).
- Verallgemeinerte Zwangskastrationen sehen wir äußerst kritisch! Es ist allgemein Bekannt das Kastrationen nicht nur Vorteile haben sondern auch eine Menge Nachteile mit sich bringen können (wie die Begünstigung gewisser Krebskrankheiten). Es wird hier weiters eindeutig in die persönliche Entscheidungsgewalt jedes Besitzers eingegriffen. Wer möchte hier die Verantwortung übernehmen wenn bei der Kastration etwas schief geht, der Hund sogar verstirbt oder Spätfolgen auftreten?
- Weiters kann es auch nicht im Sinn des Tierschutzes sein, dass Hunde mit gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht weitervermittelt werden können. Züchter eines FCI anerkannten Zuchtvereins bemühen sich stets gerade beim gesundheitlichen Aspekt alle Auflagen mehr als 100% zu erfüllen, jedoch sind Züchter nicht Gott und die ungewisse Variable „Natur“ kann nicht beeinflusst werden. Wieso sollte also ein solcher Hund kein Recht auf ein erfülltes Leben bei einem Besitzer haben, ein Besitzer der sich besser den Ansprüchen des Hunden widmen kann? Und Hinterhofzüchter sind hier wiedermal auch nicht betroffen, sie züchten ohne Auflagen einfach weiter!
Einen derart unreflektierten und der Realität widersprechenden Gesetzt kann man daher nicht zustimmen! Eine Verallgemeinerung aller Rassen, Züchter und Hunde ist definitiv abzulehnen.