MTD-Gesetz 2024 – MTDG (129/SN-343/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Vielen Dank für die Möglichkeit eine Stellungnahme abgeben zu dürfen zu einem Gesetz, auf das ich als Angehöriger der Berufsgruppe der Ergotherapeut*innen schon sehr lange warte. Prinzipiell begrüße ich den Entwurf.

Bedenklich stimmt mich allerdings die Formulierung „nach allgemeiner ärztlicher Zuweisung oder nach konkreter ärztlicher Anordnung“. Die Formulierung „konkrete ärztliche Anordnung“ würde wohl bedeuten, dass Ärzt*innen auch konkrete Maßnahmen oder Interventionen verschreiben/vorschreiben können, die aber nicht Teil der medizinischen Ausbildung sind. Das Wissen über die richtige therapeutische Maßnahme ist disziplininhärent. Das bedeutet, dass man in einem Studium lernt, was State of the Art und somit erforschte und evidente Interventionen für die Behandlung von Patient*innen durch die eigene Disziplin sind. Wenn Ärzt*innen die Möglichkeit gegeben wird nicht nur medizinische Interventionen anzuordnen, sondern auch ihnen fachfremde Interventionen, wie aus der Disziplin der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, dann ist das fährlässig. Weil wie soll irgendjemand nicht nur die Evidenz der eigenen Disziplin kennen, und das ist ja wirklich schwierig genug, sondern gleich von sieben weiteren Disziplinen. Folgerichtig würde eine Anordnung von konkreten Maßnahmen durch Ärzt*innen vermutlich dazu führen, dass sehr veraltete Methoden und Interventionen zum Einsatz kommen, die nicht dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen, und im schlechtesten Fall schädlich für die Patient*innen ist.
Dieser Passus der „konkreten ärztlichen Anordnung“ ist im noch gültigen Gesetz nicht vorhanden und wäre ein Rückschritt in der Gesundheitsversorgung. Betrachtet man den vorliegenden Gesetzesentwurf im Vergleich mit international renommierten Gesundheitsystemen wie Schweden, Niederlande oder Kanada zeigt sich, dass dieses Gesetz sehr verhalten hinsichtlich den Kompetenzen der MTD Berufe bleibt. Das zeigt sich auch in dem Dogma der „ärztlichen Zuweisung“, die nicht den Patient*innen selbst etwas bringt und somit auch nicht im Sinne der Patient*innen ist, die eigentlich ein Recht auf eine optimale Gesundheitsversorgung haben. In Kanada ist z.B. Ergotherapie auch bei Kranken ohne ärztliche Zuweisung möglich.
Im Gesetz vermisse ich auch die Möglichkeit der Höherqualifizierung durch bundesfinanzierten Masterstudien in den MTD-Disziplinen sowie übergreifenden Doktoratsstudien. Das wäre jedoch wichtig, um nicht nur evidenzbasiertes Wissen anzuwenden (Bachelorniveau) sondern auch in Österreich mehr Forschung und Entwicklung in diesen Disziplinen selbst durchzuführen. Hier haben wir den Anschluss an internationale Entwicklungen bereits verloren. Gut wäre hier zu investieren, um im Endeffekt eine gesunde Gesellschaft zu ermöglichen.