MTD-Gesetz 2024 – MTDG (240/SN-343/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Im Jahr 2021 wurde die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beauftragt, bei der Modernisierung der Berufsbilder für die Berufsgruppen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste mitzuwirken. Von diesen sieben dienen laut dem Bundesgesetz Kardiotechnikergesetz § 25 die beiden Sparten Biomedizinische Analytik und Radiologietechnologie dem Beruf des Diplomierten Kardiotechnikers mitunter als Quellberuf zur Kardiotechniker-Ausbildung.
Die entsprechenden, im bisher gültigen MTD-Gesetz festgelegten Berufsbilder, sollen nun, laut der Aussendung vom 15. 5. D. J., aktualisiert und praxisadäquater gestaltet und die Rahmenbedingungen für die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit verbessert werden. Die für die Berufsgruppe der Diplomierten Kardiotechniker als Basis wichtige, fundierte Ausbildung der als Quellberuf infrage kommenden MTD im FH-Bereich ist durch diese Aktualisierung nur dahingehend betroffen, dass in Folge die Überführung der Spezialisierungen (Sonderausbildungen) in den tertiären Bereich, entsprechend der Bologna-Studienarchitektur, angedacht ist, um die akademischen Ausbildungsabschlüsse entsprechend den hochschulrechtlichen Möglichkeiten für den Bereich der Spezialisierungen zu ermöglichen.
Deswegen kann es von Seiten des Kardiotechnikerbeirates keinerlei Einwände gegen die in der Aussendung angeführten Beabsichtigungen geben.

Stellungnahme von

Kardiotechnikerbeirat; Gesundheitsministerium

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