Rs C-218/25; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Haft(-bedingungen) für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige; Auslegung von (insbesondere) Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und von Art. 1, 6, 7 und 11 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, nach der Drittstaatsangehörige i.S.d. Richtlinie 2008/115/EG in derselben Hafteinrichtung wie Strafgefangene und in austauschbaren Räumlichkeiten – aber intern getrennt voneinander – untergebracht werden; Frage, inwiefern Kontakte zwischen Drittstaatsangehörigen und Strafgefangenen in gemeinsamen Hafteinrichtungen zulässig sind; Verweis auf Urteil in der Rs. C-519/20, Gifhorn; (Un-)Zulässigkeit gewisser Haftbedingungen und Einschränkungen (nächtliches Einsperren in Zelle) und Rechtsschutz dagegen; Abgrenzung der ausländerrechtlichen von einer strafrechtlichen Haft; sh. auch Rs. C-217/25; Vorlage; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des beschleunigten Verfahrens (20470/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-218/25; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Haft(-bedingungen) für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige; Auslegung von (insbesondere) Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und von Art. 1, 6, 7 und 11 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, nach der Drittstaatsangehörige i.S.d. Richtlinie 2008/115/EG in derselben Hafteinrichtung wie Strafgefangene und in austauschbaren Räumlichkeiten – aber intern getrennt voneinander – untergebracht werden; Frage, inwiefern Kontakte zwischen Drittstaatsangehörigen und Strafgefangenen in gemeinsamen Hafteinrichtungen zulässig sind; Verweis auf Urteil in der Rs. C-519/20, Gifhorn; (Un-)Zulässigkeit gewisser Haftbedingungen und Einschränkungen (nächtliches Einsperren in Zelle) und Rechtsschutz dagegen; Abgrenzung der ausländerrechtlichen von einer strafrechtlichen Haft; sh. auch Rs. C-217/25; Vorlage; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des beschleunigten Verfahrens

Erstellt am 12.05.2025

Eingelangt am 14.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.377.594)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-519/20 Rs C-519/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 16 und 18 der Rückführungs-Richtlinie 2008/115/EG; Inhaftnahme von Drittstaatsangehörigen für die Zwecke der Abschiebung; Abweichen von der Regel, dass Inhaftierung in speziellen Hafteinrichtungen zu erfolgen hat (Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG) bei Berufung auf eine unvorhersehbare Überlastung der Kapazitäten der Hafteinrichtungen eines Mitgliedstaats oder seines Verwaltungs- oder Justizpersonals (Vorliegen einer Notlage nach Art. 18 der Richtlinie 2008/115/EG); gerichtliche Prüfung, ob im Einzelfall eine Notlage vorliegt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, nach der Abschiebungsgefangene vorübergehend in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden, obwohl keine Notlage vorliegt und spezielle Hafteinrichtungen vorhanden sind; Qualifikation als „spezielle Hafteinrichtung“ (Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG); Frage, ob gesonderte Abteilung einer Justizvollzugsanstalt eine spezielle Hafteinrichtung darstellt; Anforderungen an diese Abteilung (Gelände mit unterschiedlichen Gebäuden; Trennung der Abschiebungsgefangenen von den Strafgefangenen, eigene umzäunte Bereiche); Vorlage (41307/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-217/25 Rs C-217/25; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Haft(-bedingungen) für Personen, die internationalen Schutz beantragen; Auslegung von (insbesondere) Art. 10 der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, und von Art. 1, 6, 7, 11, 47 und 52 GRC; Frage, ob sich die Einstufung als „spezielle Hafteinrichtung“ i.S.d. Art. 10 der Richtlinie 2013/33/EU nach denselben Voraussetzungen richtet wie die Einstufung nach Art. 16 der Richtlinie 2008/115/EG, oder ob letztere ein Mindestmaß vorgibt und welche Voraussetzungen ggf. zusätzlich gelten; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, nach der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in derselben Hafteinrichtung wie Strafgefangene und in austauschbaren Räumlichkeiten – aber intern getrennt voneinander – untergebracht werden; Frage, inwiefern Kontakte zwischen Antragstellern und Strafgefangenen in gemeinsamen Hafteinrichtungen zulässig sind; Verweis auf Urteil in der Rs. C-519/20, Gifhorn; (Un-)Zulässigkeit gewisser Haftbedingungen und Einschränkungen (nächtliches Einsperren in Zelle, Aufenthalt an der frischen Luft in (nur) einem kleinen Bereich, keine umfassende Trennung nach Geschlecht) und Rechtsschutz dagegen; Abgrenzung der ausländerrechtlichen von einer strafrechtlichen Haft; fragliche Auslegung des „kürzest möglichen Zeitraum[s]“ der Inhaftierung i.S.d. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2013/33/EU, wenn Verzögerung auf Gerichtsverfahren zurückzuführen ist; sh. auch Rs. C-218/25; Vorlage; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des beschleunigten Verfahrens (20472/EU XXVIII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
12.05.2025 EGH: RS C-217/25 EUGH
Rs C-217/25; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Haft(-bedingungen) für Personen, die internationalen Schutz beantragen; Auslegung von (insbesondere) Art. 10 der Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, und von Art. 1, 6, 7, 11, 47 und 52 GRC; Frage, ob sich die Einstufung als „spezielle Hafteinrichtung“ i.S.d. Art. 10 der Richtlinie 2013/33/EU nach denselben Voraussetzungen richtet wie die Einstufung nach Art. 16 der Richtlinie 2008/115/EG, oder ob letztere ein Mindestmaß vorgibt und welche Voraussetzungen ggf. zusätzlich gelten; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, nach der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in derselben Hafteinrichtung wie Strafgefangene und in austauschbaren Räumlichkeiten – aber intern getrennt voneinander – untergebracht werden; Frage, inwiefern Kontakte zwischen Antragstellern und Strafgefangenen in gemeinsamen Hafteinrichtungen zulässig sind; Verweis auf Urteil in der Rs. C-519/20, Gifhorn; (Un-)Zulässigkeit gewisser Haftbedingungen und Einschränkungen (nächtliches Einsperren in Zelle, Aufenthalt an der frischen Luft in (nur) einem kleinen Bereich, keine umfassende Trennung nach Geschlecht) und Rechtsschutz dagegen; Abgrenzung der ausländerrechtlichen von einer strafrechtlichen Haft; fragliche Auslegung des „kürzest möglichen Zeitraum[s]“ der Inhaftierung i.S.d. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2013/33/EU, wenn Verzögerung auf Gerichtsverfahren zurückzuführen ist; sh. auch Rs. C-218/25; Vorlage; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des beschleunigten Verfahrens (20472/EU XXVIII.GP)