EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-218/25; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Haft(-bedingungen) für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige; Auslegung von (insbesondere) Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und von Art. 1, 6, 7 und 11 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, nach der Drittstaatsangehörige i.S.d. Richtlinie 2008/115/EG in derselben Hafteinrichtung wie Strafgefangene und in austauschbaren Räumlichkeiten – aber intern getrennt voneinander – untergebracht werden; Frage, inwiefern Kontakte zwischen Drittstaatsangehörigen und Strafgefangenen in gemeinsamen Hafteinrichtungen zulässig sind; Verweis auf Urteil in der Rs. C-519/20, Gifhorn; (Un-)Zulässigkeit gewisser Haftbedingungen und Einschränkungen (nächtliches Einsperren in Zelle) und Rechtsschutz dagegen; Abgrenzung der ausländerrechtlichen von einer strafrechtlichen Haft; sh. auch Rs. C-217/25; Vorlage; Ablehnung des Antrags auf Anwendung des beschleunigten Verfahrens
Erstellt am 12.05.2025
Eingelangt am 14.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.377.594)
- EGH: RS C-218/25