Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Parteiengesetz 2012, das Parteien-Förderungsgesetz 2012, das ORF Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Sicherheitspolizeigesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Alkoholsteuergesetz 2022, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Börsegesetz 2018, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Glücksspielgesetz, das Haftungsgesetz-Kärnten, das ABBAG-Gesetz, die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen, das COVID-19-FondsG, das Finanzausgleichsgesetz 2024, das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, das BFW Gesetz, das BVWG Gesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Waldfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Wasserstoffförderungsgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Freiwilligengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das eEltern-Kind-Pass-Gesetz, das Eltern-Kind-Pass-Gesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden, das eEltern-Kind-Pass-Gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitslosen-versicherungsgesetz 1977 geändert sowie ein Paketsteuergesetz und ein Wald-Wasser-Resilienzgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2027-2028)
Kurzinformation
Ziele
Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:
- Budgetkonsolidierung
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
- Förderung der Steuergerechtigkeit
Inhalt
Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Familie
- Wissenschaft und Forschung
- Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
- Parteien, Medien und Sport
- Justiz und Inneres
- Finanzen
- Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
- Infrastruktur und Mobilität
- Soziales und Arbeit
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 11.06.2026
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.
Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.
Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.
Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.
Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.
Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 10.06.2026 | Regierungsvorlage (523 d.B.) | |
| 11.06.2026 | Einlangen im Nationalrat | |
| 11.06.2026 | Ende der Begutachtungsfrist 21.06.2026 (Beteiligung möglich bis 22.06.2026) | |
| 23.06.2026 | Übermittlung an das Bundeskanzleramt |
Zu diesem Gegenstand ist keine Stellungnahme mehr möglich.
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Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.