Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, Änderung (123/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Journalistinnen/Journalisten

  • Sichtbarmachung und Reduktion von Angriffen auf Journalistinnen/Journalisten

Inhalt

  • Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle

  • Erfassung und Dokumentation von Angriffen und Bedrohungen

Stand: 24.06.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Novelle zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) soll der gezielten Weiterentwicklung und Stärkung der Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus unter Bedachtnahme auf die wachsenden physischen, psychischen und rechtlichen Gefährdungen dienen, mit denen sich Journalistinnen /Journalisten konfrontiert sehen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Entwurf vor, die Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Sicherheit von Journalistinnen/Journalisten als eigenen Förderzweck im QJF-G zu verankern, um ein niedrigschwelliges und professionelles Unterstützungsangebot langfristig gewährleisten zu können.

Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Schutzes, der Sicherheit sowie der Handlungskompetenz von Journalistinnen/Journalisten im Sinne der Empfehlung (EU) 2021/1534 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden.

Übermittelt von

Andreas Babler, MSc

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

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