Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Verfahrensbeschleunigung
- Verwaltungsvereinfachung
- Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
- Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren
Inhalt
- Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
- Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
- Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
- Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
- Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
- Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
- Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
- Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
- Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
- Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
- Anpassungen bei Beteiligungsrechten
- Einführung einer Vorentscheidung
- Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
- Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
- Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
- Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 21.09.2026