Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für eine umweltverträgliche geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zu schaffen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 zu leisten, wurde auf europäischer Ebene die sogenannte CCS-Richtlinie erlassen. "CCS" steht für Carbon Dioxide Capture and Storage.
Laut CCS-Richtlinie steht es den EU-Mitgliedstaaten frei, die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid, soweit sie in ihren Anwendungsbereich fällt, auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebiets zu untersagen. Die Republik Österreich machte von dieser Möglichkeit mit dem Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid Gebrauch und normierte ein grundsätzliches Verbot der Exploration und der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Ausgenommen davon blieb die Exploration zu Forschungszwecken sowie die Speicherung zu Forschungszwecken im Ausmaß von höchstens 100.000 Tonnen.
Diese gesetzlichen Vorschriften wurden einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen. Während der Evaluierungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 noch zu dem Schluss gelangte, dass es für eine (dauerhafte) geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid in Österreich weiterer Forschungs- und Entwicklungsschritte bedürfe, hat sich seither die wissenschaftliche und technologische Ausgangslage erheblich verändert. Zahlreiche Erkenntnisse aus nationalen und internationalen Studien, Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie kommerziellen Speicherprojekten, die seit dem Jahr 2018 in Betrieb genommen wurden, belegen die technische Machbarkeit und Sicherheit der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid.
Die Nachfrage nach Speicherkapazitäten übersteigt bereits heute die in Europa geplanten Ausbauziele, und auch in Österreich besteht ein Bedarf an der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Unter Bedachtnahme auf das vorhandene geologische Speicherpotenzial ist die Erschließung geologischer Speicherstätten in Österreich zudem sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus klimapolitischer Sicht geboten. Sie ermöglicht verkürzte Transportwege, verringert die Abhängigkeit von ausländischen Speicherstätten und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen Klimaziele.
Mit dem vorliegenden Bundesgesetz sollen in Umsetzung der CCS-Richtlinie entsprechende Regelungen für die Exploration geologischer Formationen und die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid in Österreich vorgesehen werden.
Aus Sicht der Wirtschaft besteht ein Bedarf nach verlässlichen und investitionssichernden Rahmenbedingungen für CCS-Projekte. Dieses Bundesgesetz soll diesem Anliegen durch klare, ausgewogene Regelungen, die insbesondere einen Ausgleich zwischen sicherheitsbezogenen, (gesamt-)ökonomischen und ökologischen Interessen herstellen, Rechnung tragen.