Wehrdienstreformgesetz – WDRG (142/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden (Wehrdienstreformgesetz – WDRG)

Kurzinformation

Ziel

Das Wehrrecht soll dem militärischen Bedarf zur Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft entsprechen.

Inhalt

Anpassung der wehrrechtlichen Normen

Stand: 07.10.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Bundesregierung hat sich auf die Einrichtung einer Expertenkommission zur Erarbeitung von Alternativmodellen zur Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft des mobil gemachten Bundesheeres geeinigt. Der Bericht der eingesetzten Wehrdienstkommission beinhaltet 49 Empfehlungen, drei Modelle zur Ausgestaltung des Wehrdienstes und 41 Vorschläge zu begleitenden Anreizsystemen. Davon ausgehend hat die Bundesregierung am 27. Juli 2026 die Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes beschlossen.

Es sollen im Wesentlichen folgende Maßnahmen zur Reform des Wehrdienstes umgesetzt werden:

  • Änderung der Ausgestaltung der Wehrpflicht bezüglich der Leistung von Präsenzdiensten

  • Schaffung einer Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung der Wehrpflicht für Chargen und Wehrpflichtige ohne Chargengrad auf Antrag

  • Einführung einer siebentägigen Dienstfreistellung für Wehrpflichtige im Grundwehrdienst

  • Schaffung einer Soldatinnenbeauftragten

  • Erhöhung der Grundvergütung für Wehrpflichtige im Grundwehrdienst und im Wehrdienst als Zeitsoldat

Mit der vorliegenden Sammelnovelle sollen außerdem folgende Punkte umgesetzt werden:

  • Schaffung eines Grundwehrdienstbeauftragten

  • Angleichung der Dienstgrade von Frauen

  • Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung für die Zuerkennung einer Anerkennungsprämie an Personen, die im großen Umfang Freiwillige Milizarbeit leisten oder geleistet haben

  • Erhöhung der Besoldung für Grundwehrdienst leistende Wehrpflichtige

Darüber hinaus werden verschiedene Anpassungen vorgeschlagen, welche zu Verbesserungen in der praktischen Anwendung der wehrrechtlichen Normen führen sollen.

Übermittelt von

Mag. Klaudia Tanner

Bundesministerium für Landesverteidigung