Integrationsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, u.a.; (Integrationspflichten-Gesetz) (152/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz sowie das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz geändert werden, das Integrationsjahrgesetz aufgehoben und ein Integrationsdatengesetz erlassen wird (Integrationspflichten-Gesetz)

Kurzinformation

Ziele

  • Funktionierendes Anreizsystem zur nachhaltigen Integration von Zugewanderten in Beschäftigung und Gesellschaft
  • Verbesserung von Deutschkenntnissen von in Österreich rechtmäßig aufhältigen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
  • Stärkung werteorientierter Integration durch Vermittlung zentraler Grundwerte als Grundlage für Teilhabe und sozialen Zusammenhalt
  • Schaffung einer validen, vernetzten und nutzbaren Datenbasis zur evidenzbasierten Steuerung des Integrationswesens in Österreich

Inhalt

  • Einführung des verpflichtenden Integrationsprogramms
  • Einführung verwaltungsgerichtlicher Tatbestände
  • Erlassung des Integrationsdatengesetzes

Stand: 27.10.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Ziel des vorgesehenen verpflichtenden Integrationsprogramms sind bedarfsorientierte und zugleich verbindliche Maßnahmen, welche gleichzeitig die Bedeutung der persönlichen Integration betonen und die Erwartungshaltung der Aufnahmegesellschaft widerspiegeln. Damit soll eine aktive, fördernde und verbindliche Integrationspolitik etabliert werden, die auf den Säulen "Deutscherwerb", "Werte" und "Erwerbstätigkeit" basiert. Gleichzeitig soll durch ein konsequentes Sanktionsregime Verbindlichkeit hergestellt und betont werden, dass Integrationsmaßnahmen ernsthaft und zielstrebig wahrzunehmen sind.

Weiters soll eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung integrationsrelevanter Daten geschaffen werden, um eine umfassende und einheitliche Datenbasis über absolvierte, laufende oder geplante Maßnahmen behörden- und institutionsübergreifend zu etablieren. Dadurch soll die Integration der Zielgruppe bedarfsorientierter gefördert werden und auch zeitnah reagiert werden können, wenn der individuelle Integrationsverlauf von den gesetzlichen Verpflichtungen abweicht. Zudem soll diese gemeinsame Datenbasis die Grundlage für statistische Auswertungen und damit eine evidenzbasierte Integrationsarbeit darstellen.

Übermittelt von

Claudia Bauer

Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie