Klimaticketgesetz, Änderung (155/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Klimaticketgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Umsetzung und Entwicklung des KlimaTicket Ö zur Deckung eines bundesweiten Mobilitätsbedarfs
  • Stärkung und Steigerung der Nutzung des klimafreundlichen Öffentlichen Verkehrs zur Deckung gesamthafter Mobilitätsbedarfe

Inhalt

  • Novellierung Klimaticketgesetz
  • Jährliche Novellierung der Verordnung über die Einführung des Klimatickets
  • Abschluss von Vereinbarungen zur Umsetzung des KlimaTicket Ö mit Verkehrsverbünden

Stand: 28.10.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die grundsätzlich vorgesehene Valorisierung der Preise des bundesweit gültigen Klimatickets auf Basis des Harmonisierten Verbraucherpreisindex für das Jahr 2027 (was eine Steigerung um ca. 3,6 Prozent bedeuten würde) soll auf zwei Prozent begrenzt werden. Dadurch soll die finanzielle Belastung der Nutzerinnen/Nutzer des öffentlichen Verkehrs begrenzt und die Attraktivität des Klimatickets als wesentliches Instrument einer leistbaren und nachhaltigen Mobilität langfristig sichergestellt werden.

Zudem soll die Rundung auf ganze Euro die Zahlungsabwicklungsaufwände optimieren.

Übermittelt von

Peter Hanke

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur