Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, Änderung (156/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

Entlastung vignettenpflichtiger Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer im Jahr 2027 im Hinblick auf den allgemeinen Preisauftrieb

Inhalt

Anpassung der Vignettenpreise ab 1. Jänner 2027
 

Stand: 29.10.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es sollen Tarifmaßnahmen gesetzt werden, mit denen im Hinblick auf den allgemeinen Preisauftrieb vignettenpflichtige Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer entlastet werden sollen. Gleichzeitig soll die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft langfristig handlungsfähig bleiben.

Einerseits soll die Geltung der in der Vignettenpreisverordnung 2025 festgelegten Vignettenpreise auf jene Vignetten erstreckt werden, die unabhängig von ihrem ersten Gültigkeitstag zwischen dem 1. Dezember 2026 und dem 31. Dezember 2026 erworben werden. Andererseits sollen die Preise für Vignetten, die ab dem 1. Jänner 2027 erworben werden, lediglich im Ausmaß von zwei Prozent (anstatt einer Anpassung im Ausmaß von 3,6 Prozent) angepasst werden.

Übermittelt von

Peter Hanke

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur