Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es sollen Tarifmaßnahmen gesetzt werden, mit denen im Hinblick auf den allgemeinen Preisauftrieb vignettenpflichtige Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer entlastet werden sollen. Gleichzeitig soll die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft langfristig handlungsfähig bleiben.
Einerseits soll die Geltung der in der Vignettenpreisverordnung 2025 festgelegten Vignettenpreise auf jene Vignetten erstreckt werden, die unabhängig von ihrem ersten Gültigkeitstag zwischen dem 1. Dezember 2026 und dem 31. Dezember 2026 erworben werden. Andererseits sollen die Preise für Vignetten, die ab dem 1. Jänner 2027 erworben werden, lediglich im Ausmaß von zwei Prozent (anstatt einer Anpassung im Ausmaß von 3,6 Prozent) angepasst werden.