Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz u.a., Änderung (3/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG und das Kraftfahrliniengesetz – KflG geändert werden

Kurzfassung

Ziele

  • Anpassung des Güterbeförderungsgesetzes (GütbefG) an die durch Verordnung 2020/1055/EU geänderten Bestimmungen des Unionsrechts
  • Anpassung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes (GelverkG) an die durch Verordnung 2020/1055/EU geänderten Bestimmungen des Unionsrechts
  • Anpassung des Kraftfahrliniengesetzes (KflG) an die durch Verordnung 2020/1055/EU geänderten Bestimmungen des Unionsrechts

Inhalt

  • Änderung des GütbefG
  • Änderung des GelverkG
  • Änderung des KflG

Stand: 27.12.2024

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Jahr 2022 wurden bereits die erforderlichen Bestimmungen im Hinblick auf Kleintransporteure (Erweiterung des Geltungsbereichs und der Arten von Konzessionen, Ausnahmebestimmung fachliche Eignung, Strafbestimmung für Versender, Spediteure, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, Übergangsbestimmung Konzessionen) im GütbefG an die Verordnung 2020/1055/EU angepasst.

Die nunmehr erforderlichen Änderungen im GütbefG, GelverkG und KflG betreffen im Wesentlichen eine Meldepflicht der Unternehmer hinsichtlich der amtlichen Kennzeichen der Mietfahrzeuge sowie die Erweiterung des Verkehrsunternehmensregisters um die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge, die Anzahl der beschäftigten Personen und die Risikoeinstufung. Weiters die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger und der amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge durch den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs sowie die Erweiterung der Bestimmung über den Widerruf der Ermächtigung von Ausbildungsstätten für die Weiterbildung und sonstige Rechtsbereinigungen.

Außerdem soll die Berichterstattung im GütbefG nach Klein- und Schwertransporten aufgeschlüsselt werden.

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie