Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung dar. Durch eine Bündelung der Ressourcen vieler Geber bieten multilaterale Entwicklungsbanken eine effiziente und effektive Möglichkeit, um in koordinierter und kohärenter Weise Entwicklungsländer zu unterstützen und die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) im Rahmen der Agenda 2030 zu fördern.
Die gegenständliche österreichische Beteiligung an der generellen Rufkapitalerhöhung der AfEB sowie die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und des AsEF haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und wird seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierende Rufkapitalerhöhung bei der AfEB sowie die Mittelauffüllung der IDA und des AsEF, zu der sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen bekannt hat, schaffen. Die Zusammenziehung dieser Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag soll die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes bezwecken.
Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen, seitens des Rates für auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung am 26. Mai 2015 sowie im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen (VN) für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba und beim Gipfeltreffen in New York im September 2015 erneut bekräftigten Vorgabe an, je Mitgliedsland der Europäischen Union mindestens 0,7% des Bruttonationaleinkommens als Official Development Assistance-Quote (ODA-Quote) zu erreichen. Die in § 2 und § 3 angeführte Beitragsleistung ist gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und stellt eine Komponente zur Annäherung an dieses Ziel dar. Die Beitragsleistungen werden ebenso gemäß dem vom OECD-DAC definierten Beitragsschlüssel für die Klimafinanzierung angerechnet.
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
30.07.2025
Einlangen im Nationalrat
30.07.2025
Ende der Begutachtungsfrist 27.08.2025
28.08.2025
Übermittlung an das Bundesministerium für Finanzen