Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG; Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Änderung (57/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds (Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz – TBFG) eingeführt und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

Unterstützung von Beschäftigten und Arbeitslosen in der Beherbergung und Gastronomie

Inhalt

Leistungen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

Stand: 09.10.2025

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, einen Tourismusbeschäftigtenfonds einzurichten. Österreichische und europäische Fach- und Arbeitskräfte anzuwerben und zu binden, soll dadurch einfacher werden. Maßnahmen sollen gefördert werden, für die keine Leistungen oder Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) gebühren.

Die Details zur Förderabwicklung und zu den Fördervoraussetzungen, insbesondere für branchenspezifische Qualifizierungen sowie Sonderunterstützungen bei Arbeitsunfällen oder Arbeitslosigkeit, sollen in einer Leistungsordnung festgelegt sein. Die Leistungsordnung wird vom Vorstand (drei Mitglieder – ernannt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) erstellt und bedarf der Bestätigung der Bundesministerin. Bei der Leistungsordnungserstellung ist darauf zu achten, Überschneidungen mit Leistungen bzw. Beihilfen des AMS zu vermeiden.

Beispielhaft für künftige Fondsleistungen ist eine Tourismusfachkraft, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die eine Ausbildung absolvieren möchte, die eine ganzjährige Beschäftigung im Bereich Tourismus ermöglicht. Soweit das AMS die Kosten nicht trägt (mangels Arbeitslosigkeit der betroffenen Person oder mangels arbeitsmarktpolitischer Sinnhaftigkeit der fraglichen Ausbildung), sollen Ausbildungskosten teilweise oder zur Gänze finanziert werden können.

Ausbildungen im Bereich Tourismus, die nicht vom AMS gefördert werden, sind beispielsweise Kurse zu: Food-und-Beverage-Management, Housekeeping-Management, Diplomlehrgang zur diätetisch geschulten Köchin/Koch; Onlinemarketing trifft künstliche Intelligenz im Tourismus. Eine Liste von infrage kommenden Ausbildungen ist unter anderem in der AMS-Weiterbildungsdatenbank unter folgendem Link einsehbar: http://www.weiterbildungsdatenbank.at.

Übermittelt von

Korinna Schumann

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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