Stellungnahme zu 26/BI (515/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative betreffend "Änderung der bestehenden Drogenpolitik im Sinne einer menschenrechtskonformen Drogenpolitik von Schadensminimierung und Reduzierung des Schwarzmarktes, Erhöhung des Jugendschutzes sowie Entkriminalisierung von Drogenkonsument*innen Kurz: "Wiener Aufruf 2.0"" (26/BI)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Frau DDr. Hausreither,
sehr geehrte Mag. Selim,
herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Stellungnahmen zur Bürgerinitiative 26/BI („Wiener Aufruf 2.0“) vom 18. Dezember 2025.
Wir nehmen mit Anerkennung zur Kenntnis, dass zentrale Anliegen des Wiener Aufruf 2.0 – insbesondere der gesundheitsorientierte Zugang, das Prinzip „Therapie statt Strafe“, die Schadensminimierung sowie die Unterstützung von Angehörigen – in der bestehenden österreichischen Suchtpolitik bereits verankert sind. Ebenso danken wir dem Bundeskanzleramt für den Hinweis auf die rund 400 geförderten Familienberatungsstellen, von denen 182 das Thema Sucht explizit ausweisen.
Gerade weil in wesentlichen Zielsetzungen Übereinstimmung besteht, sehen wir den entscheidenden Unterschied nicht im Ziel, sondern im Grad der strukturellen und rechtlichen Umsetzung. Der Wiener Aufruf 2.0 versteht sich daher nicht als Bruch mit der bestehenden Strategie, sondern als deren konsequente Weiterentwicklung im Sinne einer kohärenten, transparenten und evidenzbasierten Gesamtarchitektur.
Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns, folgende konkretisierte und stufenweise Vorgehensweise zur Diskussion vorzuschlagen:
1. Evaluierte Modellphase zur regulierten Abgabe ausgewählter Substanzen
a) Regulierung von Cannabis im Rahmen eines kontrollierten Abgabesystems (z.B. über konzessionierte Fachgeschäfte bzw. Apotheken) mit klar definierten Jugendschutz-, Qualitäts- und Besteuerungsmechanismen.
b) Erleichterte Ermöglichung des Zugangs zu Psychedelika (z.B. Psilocybin , LSD , MDMA , DMT , Ibogain ) für medizinisch-therapeutische Zwecke im Rahmen des Arzneimittel- bzw. Studienrechts unter kontrollierten Bedingungen.
Ziel dieser ersten Phase wäre die Gewinnung belastbarer gesundheitsökonomischer, kriminalpolitischer und präventiver Daten.
2. Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte zur weiteren Schadensminimierung
In einem zweiten Schritt regen wir die Einrichtung zeitlich befristeter Pilotmodelle unter universitärer Begleitung an, um folgende Aspekte evidenzbasiert zu prüfen:
– Auswirkungen auf Drogentodesfälle
– Veränderungen des illegalen Marktes
– Effekte auf Jugendschutzindikatoren
– Gesundheitsökonomische Effekte (Kosten für Justiz, Exekutive, Substitution etc.)
Besonders wichtig erscheint uns dabei, dass jede Weiterentwicklung im Einklang mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen erfolgt. Wir schlagen daher vor, eine unabhängige juristische Expert*innenkommission einzusetzen, die die Vereinbarkeit möglicher Reformschritte mit den UN-Suchtmittelkonventionen prüft und Handlungsspielräume auslotet. Eine Orientierung an Kanada sowie an anderen Staaten die den Spagat zwischen nationalem Recht und UN-Konventionen bereits geschafft haben dürfen ebenfalls in die Projektideen einfließen.
3. Stärkung des menschenrechtsbasierten Ansatzes
Der Wiener Aufruf 2.0 betont die Achtung der persönlichen Autonomie sowie die Entstigmatisierung von Menschen mit Substanzkonsum. Dabei geht es nicht um Bagatellisierung, sondern um Differenzierung: Zwischen problemfreiem, risikoarmem Konsum und behandlungsbedürftiger Abhängigkeitserkrankung muss gesundheitspolitisch klar unterschieden werden. Auch ein Probierkonsum ist eben nicht bereits ein problematischer Konsum.
Wir teilen ausdrücklich die Haltung, dass nachhaltige Prävention und Gesundheitskompetenz im Mittelpunkt stehen müssen. Gerade deshalb erscheint es sinnvoll, bestehende Maßnahmen durch eine strukturierte parlamentarische Auseinandersetzung weiterzuentwickeln.
Anregung zur weiteren Behandlung
Wir ersuchen daher respektvoll um Zuweisung der Bürgerinitiative an den Gesundheitsausschuss des Nationalrats sowie um Prüfung der Einsetzung einer interdisziplinären Expert*innenkommission unter Beteiligung von Medizin, Psychotherapie, Rechtswissenschaft, Ökonomie, Prävention, Exekutive und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Unser Anliegen ist es nicht, Polarisierung zu erzeugen, sondern auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz und im Einklang mit der österreichischen menschenrechtlichen Tradition eine sachliche Weiterentwicklung der bestehenden Suchtpolitik anzustoßen.
Österreich verfügt bereits über ein professionelles Präventions- und Hilfesystem. Wir sind überzeugt, dass es möglich ist, darauf aufbauend den nächsten evidenzbasierten Schritt zu setzen – zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Reduktion vermeidbarer Todesfälle und zur nachhaltigen Eindämmung des Schwarzmarktes.
Für den konstruktiven Dialog stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Christoph Fasching
Klinischer und Gesundheitspsychologe
Personzentrierter Psychotherapeut
Erstunterzeichner Wiener Aufruf 2.0
Wien, 6.März.2026