Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Lange vor der Einführung dieser Steuer wurde von den Herstellern nicht großartig darauf geachtet, welcher Wert nun als 30 Minuten Leistung bei E-Fahrzeugen eingetragen wird. Man hat das Gefühl, dass einfach irgendwelche Fantasiewerte gewürfelt wurden. So
kommt es jetzt, dass beispielsweise unser Tesla Model Y, dass wir für unsere Familie gekauft haben mit 190kW 30min Leistung eingetragen ist. Alleine aufgrund des Akkus, der nur 77kWh fasst natürlich ein vollkommener Fantasiewert, da jeder der rechnen kann natürlich weiß, dass ich mit 77kWh maximal 154kW für 30min abrufen kann. Danach ist der Akku leer. Jemand der sich für 250.000€ einen Porsche Taycan Turbo S mit 761PS leisten kann ist jetzt also geringer besteuert (140kW eingetragene 30min Leistung) als unser 45.000€ Familienauto. Gratulation. Mehr muss man über die Treffsicherheit dieser Steuer nicht wissen.