Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)
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Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der aktuellen Diskussion zur motorbezogenen Versicherungssteuer und deren Anwendung auf Elektrofahrzeuge möchte ich darlegen, warum diese Steuer auf Elektrofahrzeuge nicht erhoben werden sollte. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, aber ihre Anwendung auf Elektrofahrzeuge stellt aus verschiedenen Gründen eine unfaire und kontraproduktive Belastung dar. Im Folgenden werden die Hauptargumente für die Befreiung von Elektrofahrzeugen von dieser Steuer erläutert:
1. Förderung der Elektromobilität und Klimaschutzziele:
Elektrofahrzeuge stellen einen zentralen Bestandteil der österreichischen Klimaschutzstrategie dar. Der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele, insbesondere der Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Eine Steuer auf Elektrofahrzeuge würde den Anreiz zur Anschaffung solcher Fahrzeuge verringern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilitätslösungen bremsen. Es wäre kontraproduktiv, Elektrofahrzeuge mit einer zusätzlichen Steuer zu belasten, da dies die Bemühungen um den Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Mobilität behindert.
2. Verringerte Umweltbelastung durch Elektrofahrzeuge:
Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verursachen Elektrofahrzeuge deutlich geringere Emissionen, sowohl während des Betriebs als auch im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus, wenn sie mit grünem Strom betrieben werden. Die Belastung durch Luftschadstoffe, wie Stickoxide und Feinstaub, ist ebenfalls wesentlich geringer. Angesichts dieser positiven Umweltbilanz sollte die Politik Anreize setzen, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu fördern, anstatt zusätzliche finanzielle Hürden zu schaffen.
3. Geringere Infrastrukturbeschränkungen und technologische Innovation:
Elektrofahrzeuge tragen zur Diversifizierung des Fahrzeugmarkts bei und fördern die technologische Innovation. Der Automobilmarkt entwickelt sich zunehmend in Richtung Elektrifizierung, und Elektrofahrzeuge spielen eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Eine Steuer auf Elektrofahrzeuge würde den Innovationsprozess behindern, da Hersteller und Konsumenten weniger Anreize hätten, in Elektrofahrzeuge zu investieren oder diese zu erwerben.
4.Geringere Steuereinnahmen durch Elektrofahrzeuge:
Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrzeugen, die aufgrund ihres höheren Schadstoffausstoßes höhere Steuereinnahmen durch CO2-basierte Steuermechanismen generieren, wird bei Elektrofahrzeugen keine CO2-Steuer erhoben. Die Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge würde eine zusätzliche Belastung darstellen, die die finanziellen Vorteile durch geringere Emissionen und eine saubere Energiezukunft untergräbt.
5.Internationale Entwicklungen und Best Practices:
In vielen Ländern weltweit, darunter auch in den Nachbarstaaten Österreichs, wird die Förderung von Elektrofahrzeugen durch Steuererleichterungen und Subventionen vorangetrieben. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen und die nationalen Klimaziele zu erreichen. In Österreich sollte sich die Politik an diesen internationalen Best Practices orientieren und die Einführung zusätzlicher Steuern auf Elektrofahrzeuge vermeiden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und die Klimaziele nicht zu gefährden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die motorbezogene Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge nicht erhoben werden sollte, da dies die Umweltziele des Landes untergräbt und den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität erschwert. Stattdessen sollte die Politik weiterhin Anreize setzen, um den Erwerb und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und so die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rauscher