Stellungnahme zu 73/A (41/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)

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Inhalt

Laut gültiger Fassung TabStG §4 (1)5. d) ist einer Erhöhung der rein spezifischen VS von €180/kg auf € 197/kg somit von+ 9,44% vorgesehen. Zusammen mit der darauf anfallenden Mehrwertsteuer ergeben sich kräftige 11,3% (Ohnehin-) Steuerzuwachs.
Die vorgeschlagene Erhöhung auf € 339/kg entspricht einer Verbrauchssteuer Erhöhung um 88,3%.

Entsprechend Tabakmonopolgesetz §38 (3) 4a. ist die Steuererhöhung zu 30% von Inhabern von Tabakfachgeschäften, welche zum überwiegenden Teil Vozugsberechtigte – sprich Behinderte - sind.

Es widerspricht dem sozialpolitischen Inklusionsgedanken des Tabakmonopolgesetzes ebendiese Vorzugsberechtigten mit einem Spannenverlust von minus 20 Prozent an der Bugetkonsolidierung teilhaben zu lassen.

Als Ertragssicherung für Trafikanten ist als Inklusionsmaßnahme eine Entkoppelung der Verbrauchssteuer von der Handelsspanne sozialpolitisch anzustreben. Parallel zu einer Verbrauchssteuererhöhung wird daher eine verkaufspreisabhängige Spannenregelung nach internationalen Standards sowie eine tragfähigen Mindestspannenregelung angeregt.

Stellungnahme von

Huter, Michael (6380 St. Johann)