Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich gebe diese Stellungnahme ab, weil ich aufzeigen möchte, dass die gegenständliche Versicherungssteuer auf E-Automobile (Novelle zu § 6 VersStG) in der vorgeschlagenen Form unangemessen ist:
Es wird lediglich bei E-Autos das Gewicht berücksichtigt. Bei anderen Fahrzeugen mit teilweisen elektrischen Antrieben (Voll-Hybrid, PlugIn-Hybrid oder Range Extender) nicht. Somit wird genau genommen eine Ungleichbehandlung hergestellt und bevorzugt implizit sparsame, jedoch schwere Fahrzeuge (z.B. PlugIn-Hybrid-Fahrzeuge mit großen Batterien). Diese Fahrzeuge verfügen darüber hinaus über ein höheres Eigengewicht des Fahrzeuges als vergleichbare Fahrzeugmodelle mit reinem Verbrennungsmotor. Folglich wird dadurch eine unsachliche Benachteiligung von Fahrzeugen mit ausschließlichen Elektroantrieb geschaffen.
Darüber hinaus gibt es nachweislich Fahrzeuge im Bestand, welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht korrekt genehmigt sind und eine überhöhte Motorleistung aufweisen.
Folgende Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge:
-) Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit bei offensichtlichen Fehleintragungen, eine Korrektur der Zulassungsdaten einer zu hohen Motorleistung bei E-Fahrzeugen zu beantragen.
-) Ersatzlose Streichung der Gewichtskompomente