Stellungnahme
Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Unser Familienunternehmen mit 16 Mitarbeitern hat in den letzten Jahren den Fuhrpark auf Elektroautos umgestellt. Wir haben sechs Tesla Model Y im Einsatz und betreiben eine 86-kW-Photovoltaikanlage auf dem Firmendach, um möglichst umweltfreundlich mit eigenem Solarstrom zu fahren. Unsere Mitarbeiter dürfen die Fahrzeuge auch privat nutzen.
Das Model Y wurde aufgrund seiner Reichweite, des gut ausgebauten Tesla-Supercharger-Netzes und der großzügigen Kofferraumgröße gewählt.
Unser Unternehmen betreut Kunden im Osten Österreichs (Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich) vom Standort St. Pölten aus.
Aus damaliger Sicht war die Investition eine nachhaltige Entscheidung – sowohl für den Klimaschutz als auch für die Mitarbeiterzufriedenheit. Zudem profitierten wir von geringen Wartungs- und Betriebskosten.
Da Elektroautos in Österreich von der Sachbezugsbesteuerung befreit sind, gehe ich davon aus, dass rund zwei Drittel aller in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeuge auf Unternehmen angemeldet sind.
Auch wir spüren die aktuell angespannte wirtschaftliche Lage deutlich.
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Mein Hauptargument gegen das Vorhaben:
Die Regierung hat Steuererleichterungen für Unternehmen versprochen. Doch mit dieser geplanten Steuer kommt eine weitere finanzielle Belastung für österreichische Betriebe – und das durch die Hintertür.
Unternehmen brauchen Planungssicherheit, doch diese wird durch ständig neue Steuerideen zunichtegemacht.
Falsches Signal für den Klimaschutz:
Elektroautos sollen fossile Fahrzeuge ersetzen, doch eine neue Steuer auf leistungsstarke E-Autos bestraft genau jene, die umgestiegen sind.
Das widerspricht allen bisherigen Klimazielen und den Anreizen für den Umstieg auf Elektromobilität.
Widerspruch zu bisherigen Fördermaßnahmen:
Unternehmen und Privatpersonen wurden durch Förderungen und steuerliche Vorteile zum Kauf von E-Autos motiviert.
Eine nachträgliche Besteuerung ist vertrauensschädigend und gefährdet künftige Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Leistung ≠ Umweltbelastung:
Bei Verbrennern ergibt eine Besteuerung nach Motorleistung teilweise Sinn, weil stärkere Motoren oft mehr CO₂ ausstoßen.
Bei Elektroautos ist die Motorleistung jedoch nicht mit dem Energieverbrauch oder der Umweltbelastung gleichzusetzen.
Gefährdung der Wirtschaft & Arbeitsplätze:
Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf E-Fuhrparks setzen, würden finanziell belastet.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dies zu Kosteneinsparungen bei Mitarbeitern oder gar Stellenstreichungen führen.