Stellungnahme zu 73/A (48/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Berechnung der motorbezogene Versicherungssteuer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen soll nun mit einer eigenen Berechnung, anstatt mit einer bereits vorhandenen Berechnung aller anderen vorhandenen Antriebsarten (Benzin, Diesel, Gas,...) stattfinden. Als Schlüssel für die Berechnung wurde einerseits die Dauerbelastung für 30 Minuten und weiters das Fahrzeuggewicht herangezogen. Elektrische Autos haben im Gegensatz zu Autos mit konventionellen Antrieben einen Akku verbaut. Die Dimensionierung dieses Akkus beeinflusst maßgeblich die Reichweite der Fahrzeuge. Ein Fahrzeug mit einer recht hohen Reichweite wird daher automatisch schwerer. Damit werden jedoch schwere Fahrzeuge doppelt besteuert, da schwere Fahrzeuge auch eine höhere Motorisierung benötigen.

Wenn man diesen Gedankengang zu ende bringt, stellt man fest, dass es sich bei den schwersten Fahrzeugen um die Fahrzeuge handelt, mit den meisten Sitzplätzen. Das schwerste Fahrzeug auf dem Markt hat 2890kg und benötigt 150kw Dauerleistung - es handelt sich dabei um einen 6 bis 8 Sitzer ein Familienauto wie der Mercedes e-vito/EQV oder auch den Renault 8 Sitzer oder den VW Multivan mit 8 Sitzen.

Gleichzeitig dazu, ist man jedoch am sinnvollsten unterwegs, wenn man mit einem vollbesetzten 8 Sitzer fährt, dies erspart nämlich die meisten Emissionen und daher Immissionen. Dies gilt natürlich für konventionelle Antriebe, aber eben noch viel mehr für den elektrischen Antrieb.

Das Verbesserungspotential der motorbezogenen Versicherungssteuer, und damit natürlich auch die Treffsicherheit der sozialen Komponente, wären die Sitzplätze mit zu berechnen. Denn keiner ist freiwillig mit einem 8 Sitzer unterwegs - noch dazu nicht alleine. Während ich als Einzelperson die freie Entscheidung habe welches Auto ich kaufe, habe ich diese Option als Familienvater mit 4 Kinder nicht. Ich habe nicht die Option ein kleines Auto zu kaufen, da ich damit die Familie sonst zu keinem Ausflug oder gemeinsamen Aktivität von A nach B bringen kann. Familienautos sind die teuersten Fahrzeuge am Markt, und das obwohl man gerade als Familie oft mit nur einem Gehalt für eine ganze Familie sorgen muss.

Ich bitte Sie daher die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer aus ökologischer aber auch aus sozialer Sicht um die Komponente der eingetragenen Sitzplätze zu ergänzen und damit Familien etwas mehr Reduktion der Steuer zu ermöglichen.

Stellungnahme von

Reiss, Bernhard (2231 Straßhof a.d. Nordbahn)