Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (308/SN-32/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreiben ehrenamtlich eine soziale Energiegemeinschaft um die Energiewende in Österreich voranzutreiben, gleichzeitig unseren Lebensraum vor der Klimakrise zu schützen und finanziell benachteiligte Menschen zu unterstützen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Begutachtungsentwurf des ElWG sind teilweise zu begrüßen. Jedoch sind besonders die Abschnitte Spitzenkappung und Netztarife für die Einspeisung von Energie für alle Bürger:innen und Unternehmen, die - im Vertrauen auf bestehende Gesetze und politische Ankündigungen - Investitionen in erneuerbare Energieprojekte tätigen bzw. getätigt haben, ein Rückschlag. Die Auswirkungen betreffen ganz besonders Energiegemeinschaften, deren Geschäftsmodell es ist, überschüssige Energie innerhalb der Teilnehmenden zu verteilen.

Das verantwortliche Wirtschaftsministerium beschädigt mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf des ElWG die Erfolge der letzten Jahre und sendet ein fatales Signal. Es gefährdet damit auch die Akzeptanz für die notwendige auch zukünftige Veränderung.

Aufgrund des Klimawandels stehen wir vor der größten Transformation der Energiegeschichte. Diese kann nur gelingen, wenn wir eine zukunftsfähige Energieversorgung etablieren, die sowohl für die Kund:innen, Energie-produzent:innen als auch die Energieversorger und Netzbetreiber klare Regeln schafft.

Der Vorstand und die Mitglieder der Gemeinwohlenergie Innsbruck fordern daher den Begutachtungsentwurf des ElWG entsprechend abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Buchinger, MSc.
Stv. Obfrau

Stellungnahme von

Gemeinwohlenergie Innsbruck; Vorstand