Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Übersicht über die angehängte Stellungnahme:
Äußerst befremdlich finden wir als junge Generation, dass „Klimaneutralität 2040“ im neuen Entwurf nicht mehr als Ziel vorkommt. Wie zukunftsfit ist ein Gesetz, das sich nicht an den Klimazielen des Regierungsprogramms orientiert? Insbesondere bei den Netzentwicklungsplänen erscheint es uns wichtig, dass Klimaneutralität bis 2040 als klares Ziel berücksichtigt wird, um einen vorausschauenden Netzausbau und Kostenoptimalität sicherzustellen.
Darüber hinaus sehen wir, dass einige - grundsätzlich gute - Bestimmungen nicht ausreichend durchdacht sind. Dies wird zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, die den Zielen des Gesetzes zuwider laufen und damit letztlich die Wirksamkeit hemmen. Konkrete Verbesserungsmöglichkeiten jeweils mit Textvorschlägen für das Gesetz sind im Anhang enthalten.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und der Entwicklung des Stromsystems in die Nähe von 100% erneuerbare Energie kommt den erneuerbaren Produktionsanlagen eine neue Verantwortung für das Funktionieren des Gesamtsystems zu. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen Entwicklungen entspricht. Es ist klar, dass diese neue Verantwortung auch zu neuen Pflichten besonders der Erzeuger führt, die subjektiv lästig erscheinen mögen, aber letztlich mit dem Erfolg der Energiewende untrennbar verbunden sind.
Gleichzeitig ist wichtig, dass durch oben genannte Pflichten keine Fehlanreize entstehen, die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugung unattraktiv machen oder Anlagen an ungünstige Standorte verdrängen. Besonders ist darauf zu achten, dass es durch die Bestimmungen zur Steuerbarkeit von Anlagen zu keiner Unternutzung der Dachflächen für PV-Anlagen kommt, weil dies durch zusätzliche Anlagen auf Freiflächen ausgeglichen werden müsste, was wiederum erhöhte Netzausbaukosten nach sich zieht.
Für die detaillierte Analyse, wo es welche Fehlanreize gibt und wie dagegen vorgebeugt werden kann, verweisen wir auf das angehängte Dokument.