Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Energiearmuts-Definitions-Gesetz; Energie-Control-Gesetz, Änderung (559/SN-32/ME)

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Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) und ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut für die statistische Erfassung und für die Bestimmung von Zielgruppen für Unterstützungsmaßnahmen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Zusammengefasst darf festgehalten werden, dass der Entwurf aus folgenden Gründen dringend zu überarbeiten ist:
- er bringt eine zusätzlich, sachlich nicht begründete Überwachung der österreichischen Stromkunden,
- er bietet den Netzbetreibern und großen Stromerzeugern neue Möglichkeiten zu höheren, individualisierten Tarifen und damit in Summe höheren Strompreisen,
- er bietet keine ausreichende Handhabe zur Entflechtung der - zuletzt vom Rechnungshof kritiserte - kartell- und oligopolartigen, jedenfalls intransparenten Verflechtungen des österreichischen Strommarktes,
- er bestraft umweltschonendes und energiereduzierendes Verhalten durch mehr Überwachung und letztlich höhere Preise,
- er enthält keine ausreichenden Maßnahmen für ein zukunftfites Stromnetz das mittelfristig - im Zuge der Energiewende - fast den gesamten Energiebedarf Österreichs abdecken soll,
- die Stellung der Regulierungsbehörde wird nicht gestärkt,
- er schafft Pseudo-Sozialtarife die zu überhöhten Kosten für alle führen, nicht treffsicher sind und Infrastrukturmaßnahmen für eine echte Energiewende verhindern.

Der Entwurf ist weder zukunfts- noch kundenorientiert und beachtet ausschließlich die Interessen der Netzbetreiber und großen Stromanbieter.

Stellungnahme von

ARGE DATEN - Privacy Austria