Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das CBCR-Veröffentlichungsgesetz geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Südwind bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Mit der vorliegenden Richtlinie werden die Weichen für die Zukunft der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt, daher begrüßt Südwind die CSRD für eine neue, europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Gesetz war bis 6. Juli 2024 vorgesehen. Da Österreich mit der Umsetzung bis jetzt säumig war, begrüßen wir den nun vorliegenden Entwurf zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in Österreich und somit Rechtssicherheit geschaffen werden.
Prinzipiell begrüßt Südwind wie die Bundesarbeitskammer (BAK), dass künftig eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine externe, dritte Stelle erfolgen muss. Jedoch greift diese Regelung zu kurz, daher soll jedenfalls die vorgesehene Erweiterung des Prüflevels mit „hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“)“ in den nächsten Jahren eingeführt und damit gleichrangig mit dem Finanzbericht implementiert werden.
Um die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter zu erhöhen, schlägt Südwind wie auch die BAK vor, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über entsprechende Nachhaltigkeitsexpertise („sustainability expert“) verfügen sollte. Nur so ist eine gleichwertige Berichterstattung möglich.
Die im Raum stehende Omnibus-Lösung der EU soll Berichts- und Offenlegungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit wie die CSRD und CSDDD bündeln – sprich reduzieren. Damit besteht für Südwind die Gefahr, dass der European Green Deal ausgehöhlt wird. Dies wäre fatal, da Unternehmen, die bereits Anpassungen im Hinblick auf die neuen Berichtspflichten vorgenommen und damit Zeit und Geld investiert haben, benachteiligt würden und die Rechtssicherheit gefährdet würde. Damit würde auch die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen und das rechtsstaatliche Prinzip insgesamt beschädigt werden. Es besteht die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wichtige Fortschritte bei der Schaffung von einheitlichen Standards für nachhaltige Unternehmensverantwortung, Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards, Transparenz und Stakeholdereinbindung rückgängig gemacht werden.
Detaillierte Stellungnahme anbei.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und Anmerkungen sowie um eine Antwort, welche Anmerkungen aufgenommen und welche aus welchen Gründen nicht aufgenommen wurden.