Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf AMSG/„Weiterbildungsbeihilfe“ („Bildungskarenz neu“)
Der vorliegende Entwurf zur Neugestaltung der Bildungskarenz (Weiterbildungsbeihilfe) greift zentrale Herausforderungen des lebenslangen Lernens auf. In seiner aktuellen Form verfehlt er jedoch das erklärte Ziel, bildungsbenachteiligten bzw. formal geringqualifizierten Personen gleichen Zugang zu Weiterbildung zu ermöglichen. Deutlich wird dies durch die Kürzung des Gesamtvolumens der Förderung, die durch budgetäre Zwänge begründet wird und erhebliche Auswirkungen hat. In Kombination mit dem fehlenden Rechtsanspruch auf Weiterbildungsbeihilfe ist zu erwarten, dass letztlich weniger Menschen aus benachteiligten bzw. geringqualifizierten Zielgruppen profitieren können.
Positiv bewertet wird demgegenüber die Ausweitung der Bildungsberatung, die eine gezieltere Betreuung und Planung von Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht. Ebenfalls begrüßt wird die Anhebung der Tagessätze, da sie insbesondere bildungsbenachteiligten Personen den Zugang zur Weiterbildungsbeihilfe erleichtert und finanzielle Barrieren reduziert.
Kritisch bleibt jedoch die Frage, welche Weiterbildungsmaßnahmen künftig zur Erfüllung der geforderten 20 Wochenstunden anerkannt werden. Das AMS ist ausschließlich für die Bewertung und Vergabe von Kursen zuständig, die vermeintlich unmittelbar beruflich verwertbar sind. Das birgt jedoch Risiken. Dadurch drohen nonformales und informelles Lernen sowie große Teile der Programme renommierter und zertifizierter Einrichtungen wie Volkshochschulen ignoriert zu werden. Dabei zeigen zahlreiche Studien, dass gerade in diesen Kontexten berufliche und persönliche Schlüsselkompetenzen wie Problemlösungsfähigkeit, kritisches Denken und Teamarbeit sowie Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben vermittelt werden.
Wir fordern daher:
1) Eine verbindliche Regelung, die den Rechtsanspruch auf Bildungskarenz bzw. Weiterbildungsbeihilfe stärkt.
2) Die Anerkennung nonformaler und informeller Lernformate bzw. des Programms von gemäß dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz anerkannten, gemeinnützigen und zertifizierten Bildungseinrichtungen.
3) Die zentrale Einbindung und Ausweitung der kostenlosen und anbieterneutralen „Initiative Bildungsberatung Österreich” in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse bezüglich der Formate, die für eine Bildungskarenz genutzt werden können.
4) Einen Schwerpunkt auf Grundkompetenzen mit besonders niederschwelligen Zugängen für Personen mit einem entsprechenden Bedarf (laut PIAAC-Erhebung sind in Österreich mindestens 1,7 Millionen Menschen betroffen).